Marktüberwachung von Gefahrgutumschliessungen

Mit der Marktüberwachung wird geprüft, ob die in Verkehr gebrachten Umschliessungen den Vorschriften entsprechen und die Sicherheit und Gesundheit von Personen sowie die Umwelt nicht gefährden.

Verschiedene Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter.
Das BAV prüft stichprobenweise, ob die Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter konform und sicher sind.
© BAV

Entspricht eine Gefahrgutumschliessung nicht den Vorschriften, kann im Rahmen der Marktüberwachung ein Verbot des Inverkehrbringens oder die Rücknahme vom Markt veranlasst werden, aber auch jede andere Massnahme, die zur Wiederherstellung der Übereinstimmung der Umschliessungen mit den Vorschriften nötig ist.

Das BAV verfolgt einerseits begründete Hinweise, nach denen Gefahrgutumschliessungen den Vorschriften nicht entsprechen. Andererseits kontrolliert es auch stichprobenweise die Einhaltung der Vorschriften. Dazu führt es sowohl formelle Überprüfungen von Unterlagen wie auch technische Überprüfungen von Umschliessungen durch. Es kann sich dabei auf Informationen der Konformitätsbewertungsstellen stützen.

Die Marktüberwachung stützt sich auf die Artikel 17 - 21 der Gefahrgutumschliessungsverordnung (GGUV) und ist eine Tätigkeit der Behörde, die auf das Konformitätsbewertungsverfahren folgt. Alle Wirtschaftsakteure sind verpflichtet daran mitzuwirken, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Nichtkonformitäten zu melden.

Dokumentation

Statistik der KBS über Prüfungen an GGU 2021 (PDF, 218 kB, 02.11.2022)Im Rahmen der Marktbeobachtung erstellt das BAV jährlich eine Übersicht der von den Konformitätsbewertungsstellen durchgeführten Inspektionen und Prüfungen.

Marktüberwachung Gefahrgutumschliessungen (PDF, 358 kB, 06.07.2015)Dieses Konzept legt dar, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) seine Funktion als zuständige Behörde für die Marktüberwachung von Gefahrgutumschliessungen wahrnimmt. Es beschreibt die Grundlagen, den Anwendungsbereich und die Instrumente zur Umsetzung der Marktüberwachung.

Meldung von mangelhaften Produkten (DOCX, 44 kB, 17.09.2015)Formular zur Meldung von mangelhaften Produkten in den Bereichen Eisenbahnen und Seilbahnen sowie Gefahrgutumschliessungen.

Kontakt

Bei Fragen oder bei einem Fall von Nichtkonformität kontaktieren Sie:

marktueberwachung@bav.admin.ch

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