Das Bundesamt für Verkehr muss Entscheide im Rahmen von Plangenehmigungsverfahren nach Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) transparent machen. Es ist verpflichtet Einblick zu geben in:
- den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB),
- die Beurteilung der Umweltfachstelle,
- die Ergebnisse einer allfälligen Anhörung des BAFU sowie
- den Entscheid, soweit er die Ergebnisse der Prüfung betrifft.
Die folgende Liste enthält sämtliche UVP-pflichtigen Projekte, für die das BAV im letzten Quartal die Plangenehmigung erteilt hat. Die Unterlagen zu diesen Verfügungen können gemäss Art. 20 Abs. 2 UVPV während 30 Tagen beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen/BE auf Voranmeldung eingesehen werden.