Zugänglichkeit der Entscheide nach UVP

Das Bundesamt für Verkehr muss Entscheide im Rahmen von Plangenehmigungsverfahren nach Art. 20 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) transparent machen. Es ist verpflichtet Einblick zu geben in:

  • den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB),
  • die Beurteilung der Umweltfachstelle,
  • die Ergebnisse einer allfälligen Anhörung des BAFU sowie
  • den Entscheid, soweit er die Ergebnisse der Prüfung betrifft.

Die folgende Liste enthält  sämtliche UVP-pflichtigen Projekte, für die das BAV im letzten Quartal die Plangenehmigung erteilt hat. Die Unterlagen zu diesen Verfügungen können gemäss Art. 20 Abs. 2 UVPV während 30 Tagen beim Bundesamt für Verkehr, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen/BE auf Voranmeldung eingesehen werden.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/allgemeine-themen/plangenehmigungsverfahren/entscheide-nach-uvp.html