Der Konzeptteil des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene, befasst sich mit den Grundsätzen der Planung der Schieneninfrastruktur und informiert über Konzepte für die Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur.
Er stellt dessen Zielsetzung, seine Einbettung im Sachplan Verkehr, das Verhältnis zu anderen Dossiers und die Grundsätze der Zusammenarbeit dar. Zudem enthält er Ausführungen über die Sachplanrelevanz von Vorhaben. Damit die Prüfung der Sachplanrelevanz von Eisenbahnbauvorhaben nach einheitlichen Kriterien erfolgt, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Richtlinie erlassen. Diese dient der Konkretisierung des Eisenbahngesetzes (EBG), der Verordnung über Raumplanung (RPV) sowie den Bestimmungen im Sachplan Verkehr, Teil Programm, und regelt den Prüfprozess des BAV.