Wegleitung zur Beschaffung von Betriebsmitteln im RPV (ARPV-Genehmigungen, Solidarbürgschaft des Bundes):
Damit die Folgekosten von Investitionen in Betriebsmittel im bestellten regionalen Personenverkehr in den Offerten geltend gemacht werden können, müssen die Investitionen von den Bestellern genehmigt werden.