Das BAV und die Schweizer Schifffahrt – volle Kraft voraus
Das BAV ist zuständig für Zulassung von Booten und Personal, beaufsichtigt die Fahrgastschifffahrt und prüft die Einhaltung der Normen und Standards. Zudem vertritt es die Schweiz in internationalen Gremien.

Vorschriften Schifffahrt
Allgemeine Vorschriften zur Schifffahrt.
Passagierschifffahrt
Die Fahrgastschifffahrt auf den Schweizer Seen und Flüssen dient vor allem dem Tourismus und dem Ausflugsverkehr. Einzelne Linien haben eine grosse Bedeutung für Berufspendler.
Freizeitschifffahrt
Fast 100'000 Sport- und Freizeitschiffe sind in der Schweiz zugelassen. Welche Regeln dabei gelten, welche Fahrzeuge erlaubt sind und welche Voraussetzungen für eine sichere Bootstour erfüllt sein müssen, ist in den «Fragen und Antworten» zu erfahren.
Güterschifffahrt
Seen und Flüssen dienen auch dem Transport von Gütern. Pro Jahr werden auf diese Weise rund 2,5 Millionen Tonnen Material transportiert.
Rheinschifffahrt
Die Güterschifffahrt auf dem Rhein spielt für die schweizerische Volkswirtschaft eine wichtige Rolle. Das BAV vertritt die Schweiz in den internationalen Gremien für die Rheinschifffahrt.
Bundesamt für Verkehr BAV
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
