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Veröffentlicht am 10. Juni 2025

Das BAV und die Schweizer Schifffahrt – volle Kraft voraus

Das BAV ist zuständig für Zulassung von Booten und Personal, beaufsichtigt die Fahrgastschifffahrt und prüft die Einhaltung der Normen und Standards. Zudem vertritt es die Schweiz in internationalen Gremien.

Das dreistöckige Passagierschiff Berner Oberland auf dem Thunersee

Vorschriften Schifffahrt

Allgemeine Vorschriften zur Schifffahrt.

Passagierschifffahrt

Die Fahrgastschifffahrt auf den Schweizer Seen und Flüssen dient vor allem dem Tourismus und dem Ausflugsverkehr. Einzelne Linien haben eine grosse Bedeutung für Berufspendler.

Freizeitschifffahrt

Fast 100'000 Sport- und Freizeitschiffe sind in der Schweiz zugelassen. Welche Regeln dabei gelten, welche Fahrzeuge erlaubt sind und welche Voraussetzungen für eine sichere Bootstour erfüllt sein müssen, ist in den «Fragen und Antworten» zu erfahren.

Güterschifffahrt

Seen und Flüssen dienen auch dem Transport von Gütern. Pro Jahr werden auf diese Weise rund 2,5 Millionen Tonnen Material transportiert.

Rheinschifffahrt

Die Güterschifffahrt auf dem Rhein spielt für die schweizerische Volkswirtschaft eine wichtige Rolle. Das BAV vertritt die Schweiz in den internationalen Gremien für die Rheinschifffahrt.

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Schifffahrt
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen