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Veröffentlicht am 28. Mai 2025

Passagierschifffahrt

Die Fahrgastschifffahrt auf den Schweizer Seen und Flüssen dient vor allem dem Tourismus und dem Ausflugsverkehr. Einzelne Linien haben eine grosse Bedeutung für Berufspendler, zum Beispiel im Grenzverkehr am Genfersee.

Das zweistöckige Passagierschiff «Léman» fährt zwischen Lausanne und Evian über den Genfersee.

Jährlich befördern die grossen, eidgenössisch konzessionierten Schifffahrtsgesellschaften über 13 Millionen Fahrgäste – ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor. Die öffentliche Schifffahrt ist ein integraler Bestandteil des Gesamtsystems des öffentlichen Verkehrs. Die Fahrpläne der Schiffe sind mit denen des Landverkehrs abgestimmt.

Auf dem Genfersee, dem Vierwaldstättersee, dem Zürichsee, dem Greifensee, dem Walensee und den Tessiner Seen verkehren Schiffe ganzjährig auf Verbindungen, die im Landverkehr nur mit grossen Umwegen bedient werden könnten. Dazu kommen die Autofähren auf dem Bodensee,  dem Zürichsee und im Sommerhalbjahr auf dem Vierwaldstättersee.

Für den Schiffsverkehr, der im Linienverkehr mit Erschliessungsfunktion erfolgt, wird eine eidgenössische Konzession benötigt. Neben den konzessionierten Schifffahrtsunternehmen bieten weitere Unternehmen Rundfahrten auf Seen und Flüssen an. Wassertaxis dienen dem Bedarfsverkehr auf einigen Seen und Flüssen. Im Ausflugsverkehr werden auch kleinere Fähren auf Flüssen eingesetzt. Für gewisse dieser Dienstleistungen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich.

Eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt

Im konzessionierten Schiffsverkehr mit Erschliessungsfunktion gelten besondere Regeln. Auf dieser Seite finden sich Informationen, Richtlinien und Hilfsmittel, welche die Schifffahrtsunternehmen unterstützen.

Für den Schiffsverkehr, der im Linienverkehr mit Erschliessungsfunktion erfolgt, wird eine eidgenössische Konzession benötigt. Das BAV als Aufsichtsbehörde ist zuständig für die Zulassung der Schiffe und die Durchführung der Schiffsführerprüfungen der eidgenössisch konzessionierten Schifffahrtsunternehmungen. Die Kandidaten sind bei einem Schifffahrtsunternehmen angestellt und werden von diesem für die theoretische und die praktische Prüfung beim BAV angemeldet.

Zudem legt das BAV für die eidgenössisch konzessionierten Unternehmen in Rundschreiben die Auslegung von Rechtsvorschriften fest und informiert über weitere Vorgaben.

FAQ Passagierschifffahrt

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Passagierschifffahrt.

Bedeutung der Fahrgastschifffahrt

Statistiken Fahrgastschifffahrt

Ausweis und Konzession für Kursschifffahrt

Weitere Informationen

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Schifffahrt
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen