Auf den Unterseiten dieser Seite sind sämtliche Grundlagen des BAV zu finden, welche für die Tätigkeit der Seilbahnunternehmen relevant sind. Die Dokumente lassen sich gemäss ihrer rechtlichen Relevanz in die folgenden Kategorien einteilen:
1. Rechtsgrundlagen und Normen
Darunter sind alle massgeblichen Gesetze und Verordnungen und die dazugehörigen Erläuterungen zu verstehen. Diese stellen verbindliche Rechtsgrundlagen dar.
Faktenblätter sind den Erläuterungen gleichgestellt. Dazu kommen die verbindlichen technischen Normen sowie die Checklisten zum Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG).
2. Richtlinien
Die Richtlinien des BAV stellen sicher, dass die Rechtsgrundlagen und Normen einheitlich und sachgerecht angewendet werden. Sie konkretisieren unbestimmte (Rechts-)Begriffe und legen die Bewilligungspraxis des BAV dar. Damit wird Transparenz zur praktischen Anwendung der Vorschriften und dadurch Rechtssicherheit geschaffen.
Aufgrund der darin behandelten Hauptaspekte lassen sich die Richtlinien in Verfahrensrichtlinien und technische Richtlinien unterteilen, wobei technische Richtlinien auch einzelne Informationen und Hinweise zum Verfahren enthalten können. Unter diese Kategorie der Richtlinien fallen auch die früher als Praxishilfe, Hilfsmittel oder Merkblatt bezeichneten Dokumente.
3. Informationen
Diese Dokumente haben lediglich informativen Charakter.