Eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt

Ein Schiff fährt über einen See.
Die Ganzjahresverbindung mit dem Schiff Alvier von Murg nach Quinten und Au garantiert die Erreichbarkeit der beiden Dörfer von früh bis spät.
© Schiffsbetrieb Walensee AG, Bernadette Brunner

Für den Schiffsverkehr, der im Linienverkehr mit Erschliessungsfunktion erfolgt, wird eine eidgenössische Konzession benötigt. Das BAV als Aufsichtsbehörde ist zuständig für die Zulassung der Schiffe und die Durchführung der Schiffsführerprüfungen der eidgenössisch konzessionierten Schifffahrtsunternehmungen. Die Kandidaten sind bei einem Schifffahrtsunternehmen angestellt und werden von diesem für die theoretische und die praktische Prüfung beim BAV angemeldet.

Zudem legt das BAV für die eidgenössisch konzessionierten Unternehmen in Rundschreiben die Auslegung von Rechtsvorschriften fest und informiert über weitere Vorgaben.

Schiffsführerprüfung

Rundschreiben an Schifffahrtsunternehmen

Richtlinien

Checkliste / Leitfaden

Mit dem Leitfaden für BehiG-Sachverständige «Schiffe» samt Checkliste soll gewährleistet werden, dass die Nachweise zur Einhaltung der bundesrechtlichen Bestimmungen anhand der BehiG-Sachverständigenberichte auf einer einheitlichen Grundlage basieren.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/schiff/passagier-schifffahrt/konzessionierte-schifffahrt.html