Darf ich mit meinem immatrikulierten Boot auf anderen schweizerischen Gewässern fahren?

Generell gilt der Schiffsausweis in der ganzen Schweiz einschliesslich der Grenzgewässer. Beabsichtigen Sie ein Schiff auf dem Bodensee einzusetzen, brauchen Sie eine Ferienbewilligung. Die Schifffahrtsämter der Kantone Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen können Ihnen mehr Information dazu geben. Die Ferienbewilligung kann an Schiffe mit einer gültigen schweizerischen Zulassung vergeben werden.

Die Kantone können die Zahl der zugelassenen Schiffe auf einem Gewässer beschränken. Informieren Sie sich daher bitte vorgängig bei den zuständigen Schifffahrtsämtern: https://www.vks.ch/de/heroes/schifffahrtsaemter

Ihr schweizerischer Schiffsführerausweis ist in der ganzen Schweiz gültig. In der Frage 101 finden Sie Angaben dazu, welche Schiffe Sie ohne Schiffsführerausweis auf den schweizerischen Gewässern führen können.

Gesetze:

Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt Art. 3

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 95

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO Art 14.01

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/schiff/faq-sf/507-f.html