Ich möchte ein Sportboot oder Vergnügungsschiff in der Schweiz fahren. Wie kann ich einen Führerausweis erwerben?

Ein Führerausweis zur Führung eines Sportbootes oder eines Vergnügungsschiffes auf Schweizer Gewässern ist erforderlich, wenn die Antriebsleistung des Motors 6 kW übersteigt oder die Segelfläche mehr als 15 m2 beträgt (einschliesslich den Tessiner Seen; aber 4,4 kW und 12 m2 Segelfläche auf dem Bodensee; 10 PS auf dem Genfersee; 3,68 kW auf dem Hochrhein). Das Schifffahrtsamt des Kantons, in dem Sie ihren Wohnsitz haben, ist für die Prüfungen und die Ausfertigung des Führerausweises zuständig. Bewerber müssen zum Erwerb des Führerausweises ihre Befähigung sowohl in einer theoretischen als auch in einer praktischen Prüfung nachweisen. Bitte wenden Sie sich direkt an den zuständigen Kanton.

Der Besuch einer Motorboot- oder Segelschule kann beim Erlernen des theoretischen und praktischen Wissens vor den Prüfungen helfen, ist aber nicht obligatorisch. Bei Lernfahrten vor dem Erhalt des Führerausweises muss sich immer eine verantwortliche Begleitperson, welche für die entsprechende Schiffskategorie einen Führerausweis besitzt, an Bord befinden.

Links:

Liste der kantonalen Schifffahrtsämter

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 78 - 89

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 12.01 - 12.10

Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Schifffahrt auf dem Genfersee Art. 6

Verordnung über die Erteilung von Patenten für den Hochrhein § 1.03

Internationales Reglement über die Schifffahrt auf dem Langensee und dem Luganersee Art. 71

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/101-f.html