Ich denke, dass das Amt des Kantons meinen Fall nicht richtig beurteilt hat. Kann das Bundesamt für Verkehr eine klare Interpretation geben?

Das Bundesamt für Verkehr ist nicht die Rekursstelle für kantonale Entscheide. Daher kann das Bundesamt für Verkehr zu einem bestimmten Fall keine Stellung nehmen. Wenn Sie mit den Auslegungen der kantonalen Schifffahrtsbehörde nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit einen beschwerdefähigen Entscheid zu verlangen, gegen den Sie auf dem kantonalen Instanzenweg Beschwerde einlegen können.

Gesetze:

Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt Art. 3

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/005-v.html