Das BAV hat die Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) weiterentwickelt.
Der Änderungserlass zur RKV ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Das BAV hat die Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) weiterentwickelt.
Der Änderungserlass zur RKV ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.