Verordnungen des UVEK und des BAV
Zahlreiche Verordnungen des BAV und des UVEK regulieren den öffentlichen Verkehr bei der Eisenbahn, den Seilbahnen und der Schifffahrt.
Allgemein
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von Gefahrgutumschliessungen (Gefahrgutumschliessungsverordnung, GGUV)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahnen und Seilbahnen (RSD)
- Verordnung des UVEK über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
Eisenbahn
- Verordnung des UVEK über die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen an den Vorhaltekosten der Wehrdienste für Einsätze auf Eisenbahnanlagen (VWEV)
- Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE) SR 742.142.1
