Teilrevision Verordnung des BAV Eisenbahn-Netzzugang (NZV-BAV)

Wir sind bestrebt, die Dokumente im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) barrierefrei zu publizieren. Wir ersuchen Sie daher, Ihre Stellungnahmen, wenn möglich, elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis spätestens 11. August 2023 an folgende Email-Adresse zu senden:

finanzierung@bav.admin.ch

Für Fragen können Sie sich im BAV an folgende Kontaktpersonen der Sektion Marktzugang wenden:

Christophe Le Borgne
Tel. 058 461 89 65
E-Mail: christophe.le-borgne@bav.admin.ch

oder

Roland Wittwer
Tel. 058 462 58 12
E-Mail: roland.wittwer@bav.admin.ch

Für Ihr Interesse und Ihre wertvolle Mitwirkung danken wir Ihnen bestens.


https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/vernehmlassungen/abgeschlossene-vernehmlassungen/teilrevision-nzv-bav.html