Drei weitere Subventionsfälle bei Unternehmen des öffentlichen Verkehrs

Bern, 09.12.2021 - Die Aufsichtsbehörden von Bund und Kantonen haben festgestellt, dass weitere öV-Unternehmen zu hohe Subventionen bezogen haben. Betroffen sind die Bus Ostschweiz AG, die Transports Publics Fribourgeois (TPF) und die Standseilbahn St. Imier - Mont-Soleil. Es geht um total rund 12 Millionen Franken plus Zinsen. Die Verfahren zur Rückzahlung sind eingeleitet oder in Vorbereitung.

Die Verantwortung für eine korrekte Finanzberichterstattung und die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen liegt bei den Leitungsorganen der Transportunternehmen. Eine wichtige Aufgabe kommt zudem den Revisionsgesellschaften zu. Das Bundesamt für Verkehr BAV), die Kantone sowie die Finanzkontrollen von Bund und Kantonen führen ergänzend risikoorientiert Prüfungen durch. Dabei haben die Aufsichtsbehörden festgestellt, dass drei weitere Unternehmen aus verschiedenen Gründen zu hohe Subventionen bezogen haben:

  • Die Revision des BAV hat nach Fragen von Agglomeration und Kanton Freiburg festgestellt, dass die Transports Publics Fribourgeois (TPF) Werbeeinnahmen und Erlöse aus Versicherungen nicht wie vorgeschrieben in den abgeltungsberechtigten Sparten (Regionaler Personenverkehr, Infrastruktur und Ortsverkehr) verbucht haben. Diese Fehlbuchungen führten zu überhöhten Subventionen. Es geht um rund 6 Millionen Franken, welche über einen Zeitraum von zehn Jahren zu viel bezogen wurden. Dazu kommen die Zinsen. Federführend für die weitere Aufarbeitung und Rückzahlung ist der Kanton Freiburg als hauptbetroffener Besteller der Verkehrsleistungen.
  • Die Finanzkontrolle des Kantons St. Gallen wurde vom Volkswirtschaftsdepartement des Kantons im August 2020 mit einer subventionsrechtlichen Prüfung beauftragt. Sie hat festgestellt, dass die Bus Ostschweiz AG vollständig abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft hat. Dieses vermietete die Fahrzeuge von 2012 bis 2019 zu überhöhten Kosten zurück an die subventionierte Muttergesellschaft. Es steht der Verdacht im Raum, dass dieses Vorgehen gewählt wurde, um das seit 2011 geltende explizite Verbot von Überabschreibungen zu umgehen. Die Schadenssumme im Regionalen Personenverkehr und Ortsverkehr beträgt rund 5,5 Millionen Franken, dazu kommen Zinsen. Federführend bei der Aufarbeitung ist der Kanton St. Gallen. 
  • Auf Hinweis des kantonalen Amts für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination hat die Finanzkontrolle des Kantons Bern bei der Standseilbahn St. Imier – Mont-Soleil Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsführung festgestellt und Hinweise gefunden, wonach Quersubventionierungen zulasten der abgeltungsberechtigten Sparten stattgefunden haben. Der Fall wird unter Federführung des Kantons Bern vertieft aufgearbeitet. Gemäss den ersten Erkenntnissen geht es um einen Betrag von unter 1 Million Franken.

Nach dem 2018 bekannt gewordenen «Fall Postauto» hatten BAV und Kantone auch überhöhte Subventionsbezüge durch die BLS, die SBB, die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) sowie durch ein holländisches Schienengüterverkehrsunternehmen (Shuttlewise) entdeckt. Der grösste Teil des Geldes – annährend 300 Millionen Franken – wurde inzwischen an Bund und Kantone zurückbezahlt. Ausgenommen ist die VBL, welche die Rückzahlungsverfügung gerichtlich angefochten hat.Das BAV hat im Nachgang zum «Fall Postauto» das Aufsichtssystem mit verschiedenen Massnahmen angepasst, vgl. Medienmitteilung vom 06.05.2019.


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