Bundesrat passt Verordnung zur Schwerverkehrsabgabe an
Bern, 20.01.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20.Januar 2021 die Verordnung zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) angepasst. Damit kann die LSVA per 1. Juli 2021 für ältere Lastwagen erhöht werden.
Der Bundesrat will die Verlagerungspolitik und den Alpenschutz weiter stärken. Mit dem Verlagerungsbericht 2019 hat er ein Massnahmenpaket beschlossen, um noch mehr Güter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Unter anderem entschied er dabei, die älteren Lastwagen der Kategorie Euro IV und Euro V von der mittleren in die teuerste LSVA-Kategorie abzuklassieren.
Zudem sieht der Bundesrat vor, den seit 2011 bestehenden Rabatt von 10 Prozent für Euro II und Euro III-Fahrzeuge mit Partikelfilter aufzuheben.
Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen hat im Dezember 2020 grünes Licht dafür gegeben, dass die LSVA per Mitte 2021 entsprechend angepasst werden kann. Der Bundesrat hat nun noch die hierfür nötigen Änderungen in der Schwerverkehrsabgabeverordnung gutgeheissen.
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