Marktordnung, Passagierrechte, Spatenstich Lausanne …

… und weitere Themen in Kürze.

Eine S-Bahn der SBB und ein Zug der DB im Bahnhof Basel.
Die bestehende Marktordnung im Bahnverkehr hat sich bewährt.
© BAV

Eisenbahn-Marktordnung: Die heutige Marktordnung im öffentlichen Personenverkehr hat sich bewährt. Sie soll darum weitergeführt werden. Diesen Schluss zieht der Bundesrat in einem Bericht, den er am 23. Juni gutgeheissen hat. Der Fernverkehr auf der Schiene soll weiterhin unter einer Einheitskonzession der SBB betrieben werden. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dies der Schweiz auch in Zukunft einen erfolgreichen und innovativen Fernverkehr garantiert. Im internationalen Personenverkehr hält der Bundesrat am bestehenden Kooperationsmodell fest, im Eisenbahn-Regionalverkehr an Direktvergaben.

Anerkennung der Passagierrechte: Die Schweiz und die EU anerkennen die Gleichwertigkeit der Passagierrechte im öffentlichen Verkehr. Der Gemischte Landverkehrsausschusses Schweiz/EU hat an seiner Sitzung vom 30. Juni die entsprechenden Regelungen in den Anhang des Landverkehrsabkommens aufgenommen.

Spatenstich Bahnhof Lausanne: Am 29. Juni haben Bundesrätin Simonetta Sommaruga, SBB-Chef Vincent Ducrot und Vertreterinnen und Vertreter der Kantone Waadt und Genf sowie der Stadt Lausanne den Spatenstich zum Ausbau und zur Modernisierung des Bahnhofs Lausanne gefeiert. Bis 2030 werden in diesem Bahnknoten doppelt so viele Fahrgäste unterwegs sein können. Für den neuen Bahnhof investiert der Bund rund 1 Milliarde Franken.

Gotthard-Basistunnel: Der Personenverkehr auf der Schiene hat auf der Nord-Süd-Achse bis Ende 2019 deutlich zugenommen. Dies ist eine direkte Folge der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels 2016 und des verbesserten ÖV-Angebots. Fast alle Bahnhöfe im Tessin und in Uri verzeichneten deutlich mehr Reisende. Je nach räumlichem Potenzial verstärkte sich die Dynamik im Umfeld der Bahnhöfe. Das zeigt das Monitoring Gotthard-Achse, welches am 29. Juni durch das Bundesamt für Raumentwicklung publiziert wurde.

Fahrvergünstigungen (FVP): Für die Angestellten des öffentlichen Verkehrs (öV) gelten ab 2022 neue Regeln für die Fahrvergünstigung. Darauf haben sich das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK), der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die Arbeitnehmerverbände des öV geeinigt. Der Rabatt auf den Normalpreis des GA beträgt neu noch 35 Prozent. Die Transportunternehmen können den aktiven Mitarbeitenden das GA wie bisher unentgeltlich abgeben; die künftig höheren Kosten für den GA-Einkauf können sie in den subventionsberechtigten Verkehrssparten beim Bund und den Kantonen geltend machen.

Externe Kosten des Verkehrs: Für das Jahr 2018 belaufen sich die externen Kosten der Mobilität – die nicht von den Verursacherinnen und Verursachern getragenen Umwelt- und Gesundheitskosten – in der Schweiz auf 13,7 Milliarden Franken. Das sind knapp zwei Prozent mehr als 2017. Die externen Nutzen des Fuss- und Veloverkehrs – die dank körperlicher Betätigung vermiedenen Kosten für das Gesundheitswesen und die Unternehmen – haben gegenüber dem Vorjahr geringfügig zugenommen und beliefen sich 2018 auf 1,4 Milliarden Franken.

 

BAV-News Nr. 91 Juli 2021

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