Elektronische Abwicklung von Geschäften mit dem BAV

Erstmals können zwei Verfahren mit dem BAV vollständig elektronisch abgewickelt werden: Bahnunternehmen können ihre Gesuche für Sicherheitsbescheinigungen für den Eisenbahnverkehr und für Sicherheitsgenehmigungen für die Eisenbahninfrastruktur via BAV-Internetseite eingeben und erhalten die Verfügung ebenfalls in digitaler Form. Das BAV wird das Angebot für die elektronische Geschäftsabwicklung in den nächsten Monaten auf weitere Verfahren ausweiten.

e-gesuche

Das BAV will die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um verschiedene Geschäfte nicht mehr auf Papier, sondern vollständig elektronisch abzuwickeln. Davon profitieren die betroffenen Transportunternehmen, welche ihre Anträge direkt auf der Internetseite des BAV erfassen können. Sie erhalten neu auch die entsprechenden Verfügungen elektronisch und müssen diese damit unter anderem nicht mehr einscannen.

Gestartet bei der elektronischen Abwicklung von Geschäften ist das BAV mit den Verfahren zur Erlangung von Sicherheitsbescheinigungen für den Eisenbahnverkehr und von Sicherheitsgenehmigungen für Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen. Das BAV führt jährlich mehrere hundert dieser Verfahren durch. In den nächsten Monaten will das BAV mit diesen beiden Fällen Erfahrungen sammeln und das Angebot für die elektronische Geschäftsabwicklung schrittweise auf weitere Verfahren (Genehmigungen, Bewilligungen, Zulassungen etc.) ausweiten. Die Ansprechpersonen bei den Transportunternehmen, welche von den neuen Möglichkeiten profitieren können, werden durch das BAV direkt informiert.

Die sichere Kommunikation zwischen Gesuchstellern und dem Amt wird durch eine vom Bund zertifizierte, elektronische Plattform ermöglicht. Diese gewährleistet eine rechtsverbindliche Nachverfolgung der Mailzustellung, welche den Berufsgeheimnissen und dem Datenschutz Rechnung trägt. Zudem wird die Möglichkeit genutzt, Dokumente digital zu signieren.

 

BAV-News Nr. 67 März 2019

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