Aktuelle Vorschriften für das Bahnpersonal

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat unter Einbezug der Bahnbranche die Fahrdienstvorschriften (FDV) weiterentwickelt. Diese treten Mitte 2020 in Kraft. Die FDV sind das zentrale Regelwerk für das operative Personal der Eisenbahnen, wie Lokführer, Fahrdienstleiter und Rangierpersonal. Die Bahnunternehmen haben nun die Aufgabe, ihr Personal entsprechend auszubilden und ihre bahnspezifischen Betriebsvorschriften anzupassen.

Rangiermitarbeiter bei der Bremsprobe am Terminal Dietikon
Auf den 1.7.2020 treten die weiterentwickelten Fahrdienstvorschriften für das operative Personal der Eisenbahnen in Kraft.
© SBB CFF FFS

Die FDV gelten für alle schweizerischen Eisenbahnen sowie für alle Bahnen, die schweizerische Eisenbahninfrastrukturen benützen. Sie umfassen die sicherheitsrelevanten Regeln für alle Fahrten auf Schienen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der FDV stellt sicher, dass den Anwendern ein aktuelles Regelwerk zur Verfügung steht. Damit die Praxistauglichkeit gewährleistet werden kann, hat das BAV die Bahnbranche eng in die Aktualisierungsarbeiten einbezogen.

In der neusten Version werden unter anderem die europäischen Vorgaben («Spezifikationen») zu Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung (TSI OPE) übernommen. Dies trägt dem Bedarf nach einem möglichst reibungslosen grenzüberschreitenden Verkehr Rechnung. Zudem hat sich aus den Erfahrungen mit dem Zugbeeinflussungssystem ETCS Level 2 in mehreren Bereichen Handlungsbedarf ergeben: Verschiedene Vorgaben zur Sicherung des Fahrwegs und zum Rangieren auf Schienenabschnitten, welche mit ETCS Level 2 überwacht werden, wurden angepasst.

Im Weiteren hat das BAV unter dem Titel «Leuchtturm FDV» einen Entwurf zur langfristigen Weiterentwicklung der FDV unterbreitet. Dieser sieht vor, Regelungen in verschiedenen Geltungsbereichen, wie z.B. bei Tram- oder Zahnradbahnen, zusammenzufassen. Die Branche unterstützt diesen Vorschlag.

Das BAV hat die angepassten FDV auf seiner Internetseite publiziert (Link unten). Die Bahnen haben nun die Aufgabe, die betroffenen Mitarbeitenden bezüglich der Neuerungen zu schulen. Die aktualisierten FDV werden per 1. Juli 2020 in Kraft treten.

 

BAV-News Nr. 75 Dezember 2019

 

FDV A2020

 
https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2019/ausgabe-dezember-2019/artikel-2.html