BAV will weiterhin günstige Beschaffungen im Regionalverkehr ermöglichen

Seit 2011 kann ein Transportunternehmen, das im regionalen Personenverkehr (RPV) tätig ist, für die Finanzierung von Rollmaterial oder anderen Betriebsmitteln wie Werkstätten oder Depots beim Bund eine Solidarbürgschaft beantragen. Das ermöglicht es ihm, günstiger Fremdkapital aufzunehmen. Laut einer externen Evaluation bewährt sich dieses Instrument für die Betreiber wie auch für die öffentliche Hand. Die jährliche Zinskosteneinsparung für den Bund und die Kantone als RPV-Besteller beträgt selbst in der gegenwärtigen Tiefzinsphase rund 8,2 Millionen Franken. Auf Basis dieses Berichts hat das BAV beschlossen, die Erneuerung des Bürgschaftsrahmenkredits um 10 Jahre in die Wege zu leiten und das Instrument weiter zu optimieren.

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© Julian Ryf

Mit der Solidarbürgschaft verpflichtet sich der Bund für die Transportunternehmen (TU), die Fremdkapital für die Beschaffung von Betriebsmitteln brauchen, gegenüber dessen Gläubigern. Dank einer solchen Garantie profitieren die TU von günstigeren Zinskonditionen, was auch im Interesse des Bundes und der Kantone ist. Das Angebot im RPV mit Erschliessungsfunktion und damit auch die Abschreibungs- und Zinskosten für das Rollmaterial und weitere Betriebsmittel werden von diesen gemeinsam bestellt und abgegolten. Für diese Bundesbürgschaft hat das Parlament 2010 für die Dauer von zehn Jahren ein Rahmenkredit von 11 Milliarden Franken bewilligt. Seither hat der Bund Bürgschaften über 2.6 Milliarden Franken gewährt und gegenüber den TU weitere Zusagen über 900 Millionen Franken gemacht.

Das BAV hat im Hinblick auf den Ende 2020 auslaufenden Kredit das Instrument der Solidarbürgschaft in einer Evaluation auf seine Wirksamkeit und Zweckmässigkeit überprüfen lassen. Die externen Experten beurteilen die Solidarbürgschaft als gutes und wirksames Instrument. Dank ihm profitieren alle TU von gleichen Finanzierungskonditionen während das finanzielle Risiko für den Bund als sehr gering eingestuft wird. Neben der Weiterführung dieses Instruments will das BAV gewisse Anpassungen vornehmen. So sollen die Zinskonditionen besser plausibilisiert und die Risikoprüfung des BAV gestärkt werden.

 

BAV-News Nr. 68 April 2019

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