Rollende Landstrasse: ein wichtiges Instrument zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs

Die Rollende Landstrasse (RoLa) leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Sie transportiert jährlich rund 105 000 Lastwagen bzw. Sattelschlepper durch die Alpen. Sie eignet sich für jene alpenquerenden Strassentransporte, die aus logistischen Gründen kaum je in den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) verlagert werden. Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) hat die Wirksamkeit der RoLa und der Bestrebungen des BAV, die RoLa effizienter zu machen, bestätigt.

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© RAlpin

Zwar strebt die schweizerische Verlagerungspolitik in erster Linie den Verlad von Sattelaufliegern, Containern und Wechselbehältern auf der Schiene über lange Distanzen an - den sogenannten UKV - und nur ergänzend den Verlad von Sattelschleppern mit Zugfahrzeugen inklusive Fahrer auf der RoLa. Es gibt aber Transporte, welche sich kaum für den UKV gewinnen lassen. Dazu gehören beispielsweise Transporte von leicht verderblichen Lebensmitteln oder andere zeitkritische Transporte.

Gesamthaft wurden in den Jahren 2011 bis 2016 jährlich 105 000 schwere Strassengüterfahrzeuge mit ihren Fahrerinnen und Fahrern auf der RoLa zwischen Freiburg im Breisgau (D) und Novara (I) und zwischen Basel und Lugano befördert. Gemessen am alpenquerenden Gütertransitverkehr auf der Strasse entspricht dies einer Entlastung durch die RoLa von knapp 10 Prozent. Bei einem Wegfall der RoLa würden rund 77 000 Lastwagen auf die Strasse zurückkehren. Die EFK hat in einer im Februar 2018 publizierten Evaluation bestätigt, dass die RoLa ein verlagerungswirksames Instrument darstellt. Damit ergänzt sie in sinnvoller Weise den UKV und die übrigen Verlagerungsinstrumente: die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) und den Wettbewerb im Schienengüterverkehr.

Im Verlagerungsbericht 2017 hat der Bundesrat für die Weiterentwicklung und die Weichenstellung zur Zukunft der RoLa ein Vorgehen in drei Stufen definiert:

  • Mit der RoLa-Betreiberin RAlpin AG hat das BAV eine Rahmenvereinbarung über die Fortführung des bestehenden RoLa-Angebots mit Fokus auf die Lötschberg-Simplon-Achse bis 2023 abgeschlossen. Dabei werden die Subventionen im Vergleich zu 2016 um rund einen Viertel gekürzt.
  • Die RAlpin AG wurde vom BAV beauftragt, bis 2019 ein Betriebskonzept für den Ausbau des Angebots auf der Gotthard-Achse vorzulegen, inklusive neuer Verladeanlagen nördlich und südlich der Schweiz und der Neubeschaffung von Niederflur-Tragwagen. Ziel ist, bei einer Weiterführung des RoLa-Angebots nach 2023 die Effizienzsteigerung der Flachbahn und des 4-Meter-Korridors auf der Gotthard-Achse zu nutzen.
  • Der Bundesrat wird im Rahmen des Verlagerungsberichts 2019 dem Parlament die nötigen Unterlagen vorlegen, damit dieses entscheiden kann, ob das Angebot der RoLa nachhaltig weitergeführt oder per Ende 2023 eingestellt werden soll. Entsprechend den Empfehlungen der EFK sollen insbesondere die Risiken klar und transparent ausgewiesen werden, die im Zusammenhang mit dem Bau und der Erschliessung neuer Terminals und der Beschaffung von neuem Niederflur-Rollmaterial für den Angebotsausbau auf der Gotthardachse entstehen.


Mit dem Bericht der EFK sieht sich das BAV in seinen Forderungen nach Effizienzsteigerungen bei der RoLa und im geplanten Vorgehen für einen politischen Entscheid zur Zukunft der RoLa bestätigt.


BAV-News Nr. 58 März 2018

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