Markierungen auf Perrons: BAV und Sehbehinderte finden gemeinsam einen Weg

Dank taktil-visuellen Markierungen, welche zusammen mit baulichen Elementen wie Wänden oder Belagswechseln so genannte lückenlose Führungsketten bilden, sollen blinde und sehbehinderte Reisende künftig den Zugang zu den Zügen leichter finden. Darauf haben sich das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die Blinden- und Sehbehindertenverbände geeinigt. Das BAV hält die neuen Vorgaben in einem Leitfaden fest. Die Bahnunternehmen sind in diesen Tagen darüber informiert worden. Ziel ist eine möglichst schnelle Umsetzung.

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Der Leitfaden ist das Ergebnis von Gesprächen, die seit dem Frühling 2016 zwischen Vertretern des BAV und der Blinden- und Sehbehindertenorganisationen geführt wurden. Auslöser war eine Beschwerde der Blindenorganisationen vor dem Bundesverwaltungsgericht zu einem BAV-Entscheid bezüglich taktil-visueller Markierungen im neuen Bahnhof Zürich Löwenstrasse. Gestützt auf die bestehenden Regelungen hatte das BAV festgestellt, dass einige von der SBB auf dem punkto Sicherheitsaspekte sensiblen Perronbereich platzierte Linien nicht vorschriftskonform waren. Für die Blinden- und Sehbehindertenverbände entsprachen die dort angebrachten, nach den bisherigen Vorgaben nicht konformen Markierungen einem zentralen Bedürfnis.

Aus der Auseinandersetzung um einen Einzelfall ging ein konstruktiver Dialog zur Thematik der taktil-visuellen Markierungen generell hervor. In Arbeitsgruppensitzungen hat das BAV gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenorganisationen die bisherigen Vorschriften überprüft. Diejenigen Regelungen, die wegen Unklarheiten oder zu einschränkenden Formulierungen zu unzweckmässigen Umsetzungen führten, sind nun überarbeitet worden.

Auf der Basis des neuen Leitfadens sollen künftig die auf Grösse und Komplexität des Bahnhofs abgestimmten Markierungen den sehbehinderten bzw. blinden Reisenden den Zugang zur Bahn mittels einer für sie lückenlosen Führungskette weisen können. Die Sicherheitslinien an den Perronkanten, welche der Sicherheit aller Bahnbenützenden dienen, bleiben als wichtigste Markierung auf den Perrons erhalten. Im Leitfaden sind zahlreiche Beispiele mit erläuternden Skizzen dargestellt.

Sofortige Inkraftsetzung

Die Anpassungen gelten für neue Markierungen sowie bei der Erneuerung bestehender Markierungen. Sie treten per sofort in Kraft. Das bedeutet, dass der Leitfaden die entsprechenden Vorschriften der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) zur taktil-visuellen Markierung im Sinne einer Praxisänderung unmittelbar ablöst. Damit können die nötigen Verbesserungen bereits vor der nächsten Revision der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung 2020 vorgenommen werden.

Das BAV hat die Bahnunternehmen mit einem Brief über die Neuerungen informiert. Zudem sind Informationsveranstaltungen vorgesehen, an denen der Leitfaden den Fachverantwortlichen der Infrastrukturbetreiber im Detail erläutert wird. Die Bahnunternehmen werden durch die Klärung der Vorgaben inhaltlich unterstützt. Missverständnisse, Einsprachen und kurzfristige Projektänderungen sollen dadurch minimiert werden.

 

BAV-News Nr. 55 November 2017

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