Weiterer Ausbau des Schienennetzes, neue Sektionschefs ...

... und weitere Artikel kurz notiert.

bav-news-in-kuerze-02-2017

Weiterer Ausbau des Schienennetzes: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2017 eine Aussprache zur Stossrichtung des Ausbauschritts 2030/35 geführt. Er hat bestätigt, für die Planung zwei Varianten weiterzuverfolgen. Eine Variante hat einen Finanzrahmen von 7 Milliarden Franken und eine Realisierungsfrist bis 2030, eine andere hat einen Finanzrahmen von höchstens 12 Milliarden mit einem Zeithorizont bis 2035. Entscheide über die konkreten Projekte im Rahmen dieses künftigen Ausbauschritts wird der Bundesrat mit der Vernehmlassungseröffnung Ende 2017 fällen.

Neue Sektionschefs: Das BAV hat zwei neue Sektionschefs. Ab Anfang März wird Christophe Beuret (44) die Sektion Grossprojekte leiten. Der promovierte Wirtschaftswissenschafter arbeitet seit 2011 als Projektleiter in dieser Sektion. Er löst Rudolf Sperlich ab, der jetzt für die Abteilung Sicherheit verantwortlich ist. Ab April übernimmt Fritz Ruchti (52) die Leitung der Sektion Bautechnik (bt). Er ist diplomierter Bauingenieur FH und arbeitet seit 2002 im BAV.

Erster Netznutzungsplan: Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat das Parlament neue Instrumente zur Nutzung des Schienennetzes durch den Personen- und Güterverkehr geschaffen. Das BAV hat diese nun erstmalig angewendet und den Netznutzungsplan für 2018 verabschiedet. Damit können insbesondere Trassen für den Güterverkehr gesichert werden. Allfällige Konflikte mit dem Personenverkehr sollen im Rahmen der konkreten Trassenzuteilung einvernehmlich gelöst werden.

Internationaler Schienengüterverkehr: Das BAV hat wie vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) gefordert die Arbeitsbedingungen bei Schweizer Unternehmen im internationalen Schienengüterverkehr erhoben. Auslöser für die Forderung des Gerichts war eine Beschwerde der Gewerkschaft SEV. Auf der Basis der gesammelten Daten beurteilt das BAV die Löhne der italienischen Crossrail-Lokführer mit Dienstort Brig als branchenüblich und damit gesetzeskonform. Der SEV will die neue BAV-Verfügung vor das BVerG weiterziehen.

Kredit für den RPV: Die Verkehrskommission des Ständerates beantragt dem Plenum, den Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr für die Jahre 2018-2021 auf insgesamt 4.104 Milliarden Franken zu erhöhen. Das sind 144.4 Millionen Franken mehr als in der Vorlage des Bundesrates. Die Kommission hat ihren Entscheid mit 7 zu 5 Stimmen getroffen. Der Ständerat wird sich dazu in der Frühlingssession (27.2-17.3.2017) äussern.

Binnenschifffahrt: Die Verkehrskommission des Nationalrates beantragt dem Plenum, die Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes (BSG) gutzuheissen. Im Zentrum der Revision stehen die Sicherheitsaufsicht und die Einführung der Atem-Alkoholprobe. Ähnlich wie der Ständerat, der sich im letzten Dezember dazu geäussert hat, plädiert die nationalrätliche Kommission für die Streichung der Bestimmungen zugunsten einer zentralen Schifffahrtsdatenbank. Das Geschäft wird in der Frühjahrsession (27.2-17.3.2017) im Nationalrat behandelt.

 

BAV-News Nr. 47 Februar 2017

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