Effizienz des Regionalen Personenverkehrs wird mit weiteren Zielvereinbarungen gestärkt

Zielvereinbarungen mit konkreten Vorgaben sind im regionalen Personenverkehr (RPV) ein wichtiges Instrument, um die Wirtschaftlichkeit und die Qualität des öffentlichen Verkehrs zu verbessern. Das BAV will dieses Instrument deshalb verstärkt anwenden. Das Amt, der Kanton Freiburg und die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) haben soeben eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Es handelt sich um eine Premiere in der Westschweiz. Weitere Vereinbarungen mit Transportunternehmen in anderen Regionen der Schweiz werden vorbereitet.

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Die Zielvereinbarung für die Jahre 2016-2019, die das BAV und die TPF abgeschlossen haben, betrifft das ganze Angebot der TPF im RPV. Sie deckt sowohl die regionalen Buslinien der TPF wie auch ihre Bahnlinien ab. Die Partner haben in der Vereinbarung wirtschaftliche und qualitative Ziele festgelegt. Diese gelten allgemein (für das Unternehmen) oder spezifisch (für eine Linie oder eine Liniengruppe).

Das BAV hat in den letzten Jahren mehrere Zielvereinbarungen im Busbereich abgeschlossen. Die Erfahrungen waren durchwegs positiv. Deshalb hat das BAV beschlossen, dieses Instrument auch im Eisenbahnbereich anzuwenden. Im Sommer hat es die Zielvereinbarung für die S-Bahn Zürich abgeschlossen. Weitere Parteien sind die SBB, der Verkehrsverbund ZVV und die Nachbarkantone von Zürich. Das BAV und seine Partner sind nun daran, weitere neue Zielvereinbarungen im Eisenbahn- und/oder Busbereich vorzubereiten und abzuschliessen, beispielsweise für die Linie des TransGoldenPass (BLS/MOB) zwischen Interlaken und Montreux, für die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) sowie für das Postauto-Angebot im Appenzellerland.

Mit Zielvereinbarungen werden Angebot, Kosten und Qualität des RPV gesteuert. Dies geschieht im Interesse der Transportunternehmen, der Passagiere und der Steuerzahlenden. Es kommt öfters vor, dass dieses Vorgehen zu bedeutenden Optimierungen und damit zu einer Reduktion des Abgeltungsbedarfs der öffentlichen Hand und dadurch des Einsatzes von Steuergeldern führt. Das ist ein wichtiger Schritt, da die für den RPV verfügbaren Mittel des Bundes und der Kantone, die zusammen die Bestellung des RPV-Angebots verantworten, begrenzt sind. Im laufenden Jahr hat der Bund einen RPV-Verpflichtungskredit von fast 4 Milliarden Franken für die Jahre 2018 bis 2021 in die Vernehmlassung geschickt. Das macht pro Jahr eine durchschnittliche Erhöhung der Bundesmittel für den RPV von 2% aus.
 

BAV-News Nr. 45 November 2016

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