Durchschlag Ceneri, Wettbewerb Gottardo 2016, Wegweiser...

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Durchschlag Ceneri

Durchschlag Ceneri: Der Ceneri-Basistunnel ist durchgehend gebohrt. Kurz vor 12.00 Uhr fand am 21. Januar 2016 in der Weströhre des Tunnels der Hauptdurchschlag statt. Mehr als tausend Projektbeteiligte verfolgten die letzte Sprengung. Das BAV war mit Direktor Peter Füglistaler vertreten. In seiner Rede betonte er, dass dieser Bau nicht nur für den Kanton Tessin und die Schweiz, sondern auch für Europa wichtig ist. In den kommenden Monaten folgen der Innenausbau des Tunnels sowie der Einbau der Bahntechnik. Die Inbetriebnahme des 15,4 km langen Tunnels erfolgt Ende 2020.

Verlosung für die Eröffnungszüge durch den GBT: Die 1000 Plätze für die Eröffnungszüge durch den Gotthard-Basistunnel am 1. Juni 2016 sind verlost worden. Die Gewinnerinnen und Gewinner kommen aus allen Kantonen der Schweiz. Auch fünf Auslandschweizer gehören zu den Gewinnern. Innert einem Monat haben sich über 160'000 Interessierte um die kostenlosen Tickets beworben. Wer im Wettbewerb keine Durchfahrt gewonnen hat, kann ab April bei der SBB ein Ticket kaufen für die am Publikumsanlass vom 4. und 5. Juni 2016 geplanten Fahrten.

Taktile Linien für Blinde: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) wird den Fall einzelnen kurzen taktilen Linien, welche im Bahnhof Löwenstrasse in Zürich sehbehinderte Personen den Weg von der Treppe zu den Perronkanten weisen, neu beurteilen. Im letzten Herbst hatte das Amt von der SBB ihre Entfernung verlangt, da sie nicht vorschriftskonform angebracht waren. Diese Verfügung hat scharfe Kritik der Blindenverbände ausgelöst. Sie haben sie vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Ein Treffen zwischen dem BAV und der Blindenverbänden ist Anfang März geplant. Es ist zu betonen, dass die Sicherheitslinien entlang den Perronkanten oder die Leitlinien, im Bahnhofsgeschoss des Bahnhofs Löwenstrasse oder in anderen Bahnhöfen, nie in Frage gestellt worden sind.

Fernverkehrs-Konzession: Das BAV will die Erneuerung der Fernverkehrs-Konzession per Ende 2017 nutzen, um ein noch besseres Angebot für die Passagiere zu erreichen. Eine Projektorganisation unter der Leitung von Direktor Peter Füglistaler hat die Arbeit aufgenommen. Bei den Arbeiten werden nebst Linien bzw. Netz auch Mindeststandards bei Zugbegleitung, Rollmaterial, Verpflegung etc. geprüft. SBB und BLS werden über eine strategische und eine Fach-Begleitgruppe eng in die Arbeiten einbezogen. Auch mit neuen Vorgaben soll der Fernverkehr weiterhin eigenwirtschaftlich betrieben werden.

Infrastrukturkosten aus Ära vor FABI: Mit dem Inkrafttreten der FABI-Vorlage wird die Bahninfrastruktur seit Anfang 2016 ausschliesslich durch den Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanziert. Mehrere Kantone haben beim BAV die Frage aufgeworfen, wie mit altrechtlichen Verträgen verfahren werden soll. Im Fokus stehen Finanzierungsvereinbarungen zwischen Kantonen und Infrastrukturbetreibern, insbesondere im Bereich der Publikumsanlagen, bei denen in der FABI-Ära Folgekosten bei den Kantonen anfallen. Abklärungen haben gezeigt, dass es im Vergleich zur gesamten Bahninfrastruktur-Finanzierung um kleine Beiträge geht (rund 2 Mio jährlich wiederkehrende Kosten sowie rund 24 Mio einmalige Kosten). Das BAV hat beschlossen, diese Kosten nicht über den Bahninfrastrukturfonds zu übernehmen.

„Fall Crossrail": Das BAV ist daran, die Arbeitsbedingungen (Löhne, Ferien etc.) zu erheben, welche bei schweizerischen Unternehmen im internationalen Schienengüterverkehr üblich sind. Anschliessend wird es neu beurteilen, ob die vom Transportunternehmen Crossrail angebotenen Löhne für italienische Lokführer mit Dienstort in Brig branchenüblich sind. Das BAV setzt damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts um. Das Gericht musste sich mit dem Fall beschäftigen aufgrund einer Beschwerde der Gewerkschaft SEV gegen die ursprüngliche Verfügung des BAV.

BAV-News_Nr. 38_Februar 2016

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