Lärmsanierung der Eisenbahn: Erfolgreiche Bilanz nach 15 Jahren

Die Eisenbahn hat viele Vorteile, sie kann aber auch Lärm verursachen, der für Anwohner schwer zu ertragen ist. Die Schweiz hat den Stier bei den Hörnern gepackt und seit dem Jahr 2000 rund 1,3 Milliarden Franken für Lärmschutzmassnahmen investiert. Durch die Rollmaterialsanierung und den Bau von Lärmschutzwänden werden 150'000 Anwohner vor übermässigem Lärm geschützt. Weitere 90'000 Anwohner profitieren von Schallschutzfenstern. Ein Nachfolgeprogramm mit weiteren Massnahmen ist bereits angelaufen.

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Volk und Kantone haben 1998 im Rahmen der Abstimmung über den FinöV-Fonds ein Programm zum Lärmschutz bei der Eisenbahn gutgeheissen. Ein wirksamer Schutz vor Eisenbahnlärm ist unabdingbar, um für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner eine hohe Lebensqualität zu sichern. Dadurch wird auch die Akzeptanz neuer Bahnausbauten sowie der Verlagerungspolitik in der Bevölkerung und auf der politischen Ebene sichergestellt. Die Ziele der ersten Etappe für die Eisenbahn-Lärmsanierung wurden inzwischen weitgehend erreicht. Trotz grossen Verkehrswachstums konnte die Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner mit folgenden Massnahmen erheblich verringert werden:

Rollmaterial-Sanierung: Eine Hauptursache des Fahrlärms sind alte Bremsausrüstungen (Grauguss-Bremsen). Die SBB hat bis 2011 die Nach- resp. Umrüstung ihrer Flotte von 6'000 Güterwagen abgeschlossen. Auch die privaten Halter von Güterwagen sind mit der Sanierung inzwischen sehr weit fortgeschritten. Per Ende 2015 waren nur drei Prozent der 3'200 Güterwagen von privaten Haltern noch nicht saniert. Aus schweizerischem Bestand verkehren heute lediglich noch wenige Waggons mit Grauguss-Bremssohlen auf dem Schienennetz, beispielsweise Bau- und Unterhaltfahrzeuge sowie alte Fahrzeuge, die bald ausser Betrieb genommen werden. Die im Personenverkehr tätigen Eisenbahnunternehmen haben die Bremsen ihrer älteren noch im Einsatz stehenden Fahrzeuge bereits vor einigen Jahren lärmsaniert.

Lärmschutzwände: Seit dem Jahr 2000 wurden in der Schweiz fast 260 Kilometer Lärmschutzwände gebaut, davon über 50 Kilometer allein im Kanton Tessin, wo der Bedarf am höchsten war. 227 der insgesamt 250 Bauprojekte sind bereits abgeschlossen. In vier Kantonen (VD, VS, NE, TI) sind noch Arbeiten im Gang oder geplant. Am 10. März 2016 hat das BAV die beiden letzten Plangenehmigungen für den Bau von Lärmschutzwänden (in Lugano und Paradiso) erteilt.

Schallschutzfenster: Ergänzend wurden in Gebäuden entlang der Bahnlinien über 53'000 Schallschutzfenster eingebaut. Projektierung und Einbau weiterer 24'000 Fenster sind in Bearbeitung und werden bis spätestens Ende nächstes Jahr abgeschlossen. In den Kantonen Waadt, Tessin, Zürich und Bern werden am meisten Fenster verbaut (je zwischen 9'000 und 13'000).

Ausgaben: Bis Ende 2015 hat der Bund für die Realisierung von Lärmschutzwänden rund 915 Millionen Franken ausgegeben. In die Nach- und Umrüstung der Schweizer Güterwagen hat er über 230 Millionen und in diejenige der Personenwagen rund 77 Millionen investiert. Seine bisherigen Beiträge für Schallschutzfenster erreichen 90 Millionen Franken. Unter dem Strich dürfte die Gesamtinvestition des Bundes bis zum Abschluss der ersten Etappe teuerungsbereinigt 1,26 Milliarden Franken (Preisstand 1998) betragen. Das ist deutlich unter dem gesprochenen Kredit von 1,85 Milliarden Franken.


Die Lärmsanierung geht weiter: Ausländische Güterwagen im Visier der zweiten Etappe

Die zweite Etappe der Lärmsanierung der Eisenbahn hat Anfang 2016 begonnen.

Kernpunkt des neuen Paketes ist die Einführung von Emissionsgrenzwerten für alle durch die Schweiz verkehrenden Güterwagen ab 2020. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auf dem Schweizer Schienennetz nur noch Waggons mit leisen Bremsen (d.h. ohne Graugusssohlen) fahren dürfen. Da das schweizerische Rollmaterial sowie die Personenzüge bereits lärmsaniert sind, betrifft dies insbesondere ausländische Güterwagen. Mit dem Verbot unsanierter ausländischer Wagen können viele zusätzliche Anwohner der Güterverkehrsstrecken nachhaltig und langfristig geschützt werden.

Im Güterverkehr durch die Schweiz sind leise Güterwagen (mit Verbundstoff-Bremssohlen oder Scheibenbremsen) heute bei rund 70 Prozent der gefahrenen Kilometer im Einsatz. In den nächsten Jahren - bereits vor dem Verbot per 2020 - soll der Anteil weiter steigen: Weil auch verschiedene andere europäische Länder die Umrüstung fördern und in der EU seit 2006 für neue Fahrzeuge strengere Vorschriften gelten, ist zu erwarten, dass auch ausländische Halter immer öfter leise Fahrzeuge einsetzen.

Mit der zweiten Etappe der Lärmsanierung können zudem Massnahmen an der Fahrbahn finanziert werden (z. B. Dämpfung, akustisches Schleifen). Solche Massnahmen können einen weiteren Beitrag zur Lärmminderung leisten. Schliesslich werden Innovationen am Rollmaterial sowie Forschungsvorhaben unterstützt mit dem Ziel, die Palette an Massnahmen zur Lärmbekämpfung zu erhöhen.

Diese zweite Etappe kostet maximal 185 Millionen Franken (Preisstand 1998). Sie kann aus dem Kreditrest des ersten Programms finanziert werden.

BAV-News Nr. 40 April 2016

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