21.11.2024 – Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat verschiedene Aufgaben im Bereich des Strassentransports. So kontrolliert es im Rahmen von Grosskontrollen der Polizei und der Zollbehörden regelmässig, ob die Lastwagen- und Busunternehmen über die erforderlichen Lizenzen und Bewilligungen verfügen. So trägt es dazu bei, dass der Strassentransport durch zuverlässige und seriöse Unternehmen erbracht wird.
Die Fachleute des BAV üben ihre Aufsichts- und Kontrolltätigkeit verschiedentlich auch «im Feld» aus. Sei dies bei Betriebskontrollen von Güterzügen oder Seilbahnen oder – weniger bekannt – mit Kontrollen von Strassentransportunternehmen. Hierbei unterstützt das BAV die Kantonspolizeien und die Zollbehörden, indem es bei einzelnen Grosskontrollen teilnimmt und überprüft, ob die Transportunternehmen über die erforderlichen Lizenzen und Bewilligungen verfügen.
Anlässlich dieser Kontrollen wird überprüft, ob die Unternehmen überhaupt als Strassentransportunternehmen zugelassen sind und ob sie ihre Tätigkeit im Einklang mit den geltenden Vorschriften durchführen. So stellt das BAV sicher, dass der Strassentransport durch zuverlässige und seriöse Unternehmen erbracht wird. Die im gewerbsmässigen Strassentransport tätigen Transportunternehmen werden so vor unlauterer Konkurrenz geschützt.
2024 war das BAV fünf Mal bei Schwerverkehrskontrollen vor Ort. Dabei wurden auch diverse Verstösse festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Lizenz- und Bewilligungspflicht
Unternehmen, die gewerbsmässig mit Fahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht Gütertransporte oder Personentransporte in Fahrzeugen mit über 8 Sitzplätzen (Fahrer ausgenommen) ausführen, unterliegen der Lizenzpflicht. Das BAV ist zuständig für die Vergabe dieser Lizenzen an schweizerische Transportunternehmen.
Weiter erteilt das BAV die erforderlichen Bewilligungen für schweizerische Unternehmen, welche grenzüberschreitende Linienbusverkehre von der Schweiz in die EU-Staaten oder sogenannte Drittstaaten (Staaten, die nicht der EU oder EFTA angehören) durchführen möchten. Unternehmen mit Sitz in der EU benötigen eine Genehmigung aus der EU, mit welcher sie berechtigt sind, grenzüberschreitende Linienbusverkehre zwischen den EU-Staaten und der Schweiz durchzuführen.