Erste neue Leistungsvereinbarung ist unterzeichnet

18.12.2024 – Die Ferrovie autolinee regionali ticinesi (FART) sind das erste Transportunternehmen, mit dem das BAV für die Periode 2025 bis 2028 eine Leistungsvereinbarung für Substanzerhalt und Betrieb der Bahninfrastruktur unterzeichnet hat. In den kommenden Wochen wird das BAV 34 weitere Vereinbarungen im Umfang von total rund 16,4 Milliarden Franken abschliessen.

BAV-Direktorin Christa Hostettler und BAV-Vizedirektor Martin von Känel stehen vor einer Wand in einer Reihe mit Paolo Caroni, Verwaltungsratspräsident der FART, und Claudio Blotti, Direktor der FART. Vor ihnen auf dem Tisch liegt das Dossier mit der Leistungsvereinbarung.
Unterzeichnung der ersten Leistungsvereinbarung für die Periode 2025-2028: (von links): BAV-Vizedirektor Martin von Känel, FART-Direktor Claudio Blotti, BAV-Direktorin Christa Hostettler und Paolo Caroni, Verwaltungsratspräsident der FART.
© BAV

In der Wintersession 2024 hat das Bundesparlament den Zahlungsrahmen 2025 bis 2028 für den Substanzerhalt und den Betrieb der Bahninfrastruktur und die Systemaufgaben in diesem Bereich verabschiedet. Der Zahlungsrahmen beläuft sich auf insgesamt 16,4 Milliarden Franken. Damit werden die Infrastrukturbetreiberinnen in den kommenden vier Jahren ihre Bahnhöfe, Gleise, Tunnel, Brücken und Sicherungsanlagen sanieren und unterhalten sowie weitere Massnahmen zur Behindertengleichstellung realisieren.

Das BAV steuert den Betrieb und den Unterhalt der Bahninfrastruktur, indem es mit den Unternehmen Leistungsvereinbarungen (LV) abschliesst. Darin enthalten sind die auf jedes Unternehmen abgestimmten Zielvorgaben und Kennzahlen sowie die entsprechenden Bundesbeiträge.

Für die Periode 2025 bis 2028 schliesst das BAV insgesamt 35 Leistungsvereinbarungen ab. Die erste solche LV hat das BAV am 17. Dezember 2024 mit den Ferrovie autolinee regionali ticinesi (FART) abgeschlossen, die unter anderem die Centovalli-Bahn zwischen Locarno und Domodossola betreibt.

Unterhalt hat Priorität gegenüber Ausbau

Der Bundesbeitrag für Substanzerhalt und Betrieb der FART beträgt für die nächsten vier Jahre rund 47,1 Millionen Franken. Mit diesem Geld werden die FART unter anderem ihre Sicherungsanlagen erneuern, die Fahrbahn sanieren, die Bahnhöfe ausbauen und Massnahmen zur Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetzes umsetzen.

Die Ausgaben für den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur werden vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF) finanziert. Gegenüber dem Ausbau, der ebenfalls aus dem BIF bezahlt wird, hat die Finanzierung von Substanzerhalt und Betrieb Priorität. Das ist im Bahninfrastrukturfondsgesetz festgehalten.

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