So laufen Plangenehmigungsverfahren ab

11.04.2024 – In diesen Tagen werden die Pläne für zwei grössere Bauvorhaben im Schienenverkehr öffentlich aufgelegt. Damit starten die jeweiligen Plangenehmigungsverfahren beim Bundesamt für Verkehr (BAV).

Visualisierung des künftigen Trams nach Zürich-Affoltern
Nach Zürich-Affoltern soll künftig ein Tram fahren.
© VBZ

Die Pläne der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) für eine neue Tramlinie nach Zürich-Affoltern und der BLS für den Um- und Neubau ihrer Werkstätte in Oberburg bei Burgdorf liegen seit dieser Woche öffentlich auf. Dies ermöglicht es den Anwohnerinnen und Anwohnern und weiteren betroffenen Personen, sich während einer Frist von 30 Tagen von den Bauvorhaben ein Bild zu machen.

Die öffentliche Auflage ist der erste Schritt in den Plangenehmigungsverfahren beim BAV, d. h. den Baubewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen in den Bereichen Eisenbahn, Tram, Trolleybus, Seilbahn und Schifffahrt. Die Eröffnung eines Plangenehmigungsverfahrens setzt voraus, dass die Transportunternehmen alle notwendigen Unterlagen in der geforderten Qualität beim BAV eingereicht haben. Parallel zur Planauflage werden die Fachstellen der betroffenen Kantone sowie die beteiligten Bundesämter zu den Projekten angehört.

Im Rahmen der öffentlichen Auflage haben Betroffene die Möglichkeit, Einsprache gegen das Projekt zu erheben. In der Folge nimmt die Bahn zu den Einsprachen sowie den Eingaben der Fachbehörden von Bund und Kanton Stellung.

Das BAV als verfahrensleitende Behörde versucht, allfällige Einsprachen bzw. Differenzen im Verfahren unter Einbezug aller Beteiligter zu bereinigen. Ist dies nicht möglich, entscheidet es im Rahmen seiner Plangenehmigungsverfügung gestützt auf die geltende Gesetzgebung und eine Abwägung der Interessen über die Gutheissung oder Abweisung von Begehren.

Im Verfahren prüft das BAV auch stichproben- und risikoorientiert, ob das Projekt den massgebenden technischen Bestimmungen entspricht und ob es den Bau und den Betrieb einer regelkonformen und sicheren Anlage erlaubt.

Weiter prüft das BAV im Verfahren die Umweltverträglichkeit des Vorhabens. Es stützt sich dabei insbesondere auf die Stellungnahmen der kantonalen Fachbehörden sowie der einbezogenen Bundesstellen.

Nähere Informationen zum Ablauf der Plangenehmigungsverfahren und zu den Voraussetzungen für die Eröffnung der Verfahren finden sich auf der Internetseite des BAV.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news-blog/ablauf-plangenehmigungsverfahren.html