Das BAV digitalisiert weitere Verfahren

09.09.2022 – Seit den ersten elektronischen Verfahren im Jahr 2019 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) rund 30 weitere Bewilligungs-, Zulassungs- und Genehmigungs-Prozesse digitalisiert. Unter anderem können Strassentransportunternehmen neu die Lizenz im Güter- und im Personenverkehr digital anfordern.

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Digitale Prozesse sparen Zeit, Aufwand und Papier – sowohl für die Gesuchsteller wie auch für das Bundesamt.
© BAV

Das BAV digitalisiert laufend Verfahren. Neu können etwa Strassentransport-Unternehmen Gesuche für Zulassungsbewilligungen (Lizenzen) im Güter- und Personenverkehr digital einreichen. Ebenfalls seit neustem erfolgt die Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen auf digitalem Weg. Seit gut einem Jahr können zudem sämtliche Plangenehmigungsverfahren digital abgewickelt werden.

Seit dem Start der ersten digitalen Verfahren im Jahr 2019 hat das BAV rund 30 Verfahren digitalisiert. Eine Übersicht über alle Verfahren, die digital mit dem BAV abgewickelt werden können, findet sich unter diesem Link.

Die Erfahrung zeigt, dass die elektronischen Verfahren auf beiden Seiten Vorteile mit sich bringen. Die Gesuchsteller müssen nicht mehr umfangreiche und teure Papierdossiers abliefern, und auch das Nachreichen von Dokumenten bei laufenden Verfahren ist einfacher geworden. Die zertifizierte elektronische Plattform ist benutzerfreundlich und ermöglicht die sichere Kommunikation zwischen Gesuchstellern und dem BAV.

Auf der Seite BAV ist nebst effizienteren Abläufen und dem Sparen von Papier ein weiterer Vorteil, dass die Mitarbeitenden nicht mehr zwingend vor Ort arbeiten müssen. Das Bearbeiten der Verfahren im Mobile Office entspricht den Bedürfnissen der modernen Arbeitswelt.

Aufgrund der Rückmeldungen, Erfahrungen und Erkenntnissen von Gesuchstellern und Mitarbeitenden optimiert das BAV die digitalen Verfahren laufend.

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