Umwelt-Checkliste für Bahnprojekte aktualisiert

29.08.2022 – Die Eisenbahn soll umweltverträglich ausgebaut und instandgehalten werden. Die Bahnen müssen deshalb im Hinblick auf Bauvorhaben verschiedene Abklärungen zum Schutz der Umwelt tätigen. Sie sind verpflichtet, mit dem Plangenehmigungsgesuch eine Reihe von Unterlagen und Nachweisen einzureichen. Das BAV hat zusammen mit dem BAFU die entsprechende Checkliste aktualisiert.

*Ein Zug der Matterhorn Gotthard Bahn fährt an einer Wiese mit weidenden Schafen vorbei.
Die Bahnen müssen im Hinblick auf Bauvorhaben verschiedene Abklärungen zum Schutz der Umwelt tätigen.
© MGB

Die Checkliste Umwelt für Eisenbahnanlagen ohne Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wurde im August 2000 in Kraft gesetzt und im Jahr 2010 vollständig revidiert. Sie stellt sicher, dass auch Bauvorhaben ohne UVP-Pflicht umweltverträglich umgesetzt werden und ist heute eine wichtige Grundlage für alle Umweltuntersuchungen bei Eisenbahnprojekten. Die Gesetzgebung sowie der Stand der Technik haben sich seit der letzten Revision weiterentwickelt. Mit der jüngsten Revision der Checkliste wird die Richtlinie auf den aktuellen Stand der Umweltschutzgesetzgebung und des Umweltwissens gebracht. Neben den "«klassischen» Umweltthemen behandelt die Checkliste die Bereiche Naturgefahren, Fruchtfolgeflächen, Denkmalpflege und Ortsbildschutz, Archäologie und Paläontologie, Historische Verkehrswege sowie Langsamverkehr. Da nicht UVP-pflichtige Eisenbahnanlagen den gleichen Vorschriften über den Schutz der Umwelt unterstehen wie UVP-pflichtige Vorhaben, wurde der Geltungsbereich der Checkliste auf UVP-pflichtige Projekte erweitert. Die Checkliste beinhaltet sämtliche relevanten Anforderungen, die für die Erstellung eines guten Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) bzw. Umweltberichts benötigt werden. Mit ihr soll erreicht werden, dass bei der Genehmigung von Eisenbahnanlagen die für den Entscheid relevanten Sachverhalte im Zusammenhang mit der Umwelt abschliessend untersucht und dokumentiert werden. Die Checkliste stellt dar, welche Umweltabklärungen bei Eisenbahnbauvorhaben durchzuführen sind und welche Unterlagen und Nachweise im Bereich Umwelt ein Plangenehmigungsgesuch zu umfassen hat. Um die Plangenehmigungen von Standard-Umweltauflagen zu entlasten und den Prüfaufwand der Behörden zu reduzieren, zeigt die überarbeitete Checkliste weiter auf, welche Angaben und Nachweise ein UVB bzw. Umweltbericht zu enthalten hat und welche Standardmassnahmen das Projekt beinhalten muss. So soll für die einzelnen Umweltbereiche aufgelistet werden, welche Standardmassnahmen zum Projekt gehören. Bei jedem Projekt ist zusätzlich zu prüfen, ob weitere projektspezifische Massnahmen vorzusehen sind. Dank diesen Anpassungen und Ergänzungen sollen in Zukunft die eingereichten Projekte vollständiger sein und es soll Klarheit geschaffen werden, welche Massnahmen bereits im Projekt integriert sind. Damit wird die Erstellung des UVB bzw. Umweltberichts erleichtert und Verzögerungen bei der Bewilligung des Bauvorhabens aufgrund mangelhafter oder fehlender Umweltabklärungen werden vermieden.

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