Aufsicht im regionalen Personenverkehr: Aufgaben klar aufgeteilt

14.06.2023 – Die Bestellung und Finanzierung des regionalen Personenverkehrs (RPV) ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Auch bei der Aufsicht über die korrekte Verwendung der Subventionen sind die Kantone mitbeteiligt. Das BAV hat zusammen mit den Kantonen nun die Arbeitsteilung im Detail geklärt und eine gemeinsame Plattform für den laufenden Austausch ins Leben gerufen.

Ein Postauto fährt auf einer Strasse.
Im Nachgang zum «Fall Postauto» hat das BAV ein neues Controllingkonzept entwickelt.
© BAV

Im Nachgang zum «Fall Postauto» hat das BAV das Aufsichtskonzept im Bereich der RPV-Subventionen analysiert und eine Neuausrichtung vorgenommen. Insbesondere verzichtet das BAV nun auf eine Genehmigung der Jahresrechnungen. Damit ist klargestellt, dass die abgegoltenen Unternehmen für die Richtigkeit der Finanzberichterstattung selber verantwortlich sind. Gleichzeitig hat das BAV ein neues Controllingkonzept entwickelt, welches das Bestellverfahren einschliesst und dazu dient, die Höhe der gewährten Abgeltungen und ihre vorschriftsgemässe Verwendung möglichst zweckmässig zu prüfen.

Ein wichtiger Teil dieses Controllingkonzepts betrifft die Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen. Das BAV hat nun gemeinsam mit den Kantonen eine detaillierte Regelung erarbeitet. Sie sieht vor, dass die Kantone im Rahmen einer gemeinsamen Aufsichtsverantwortung eigenständig tätig sind - und nicht etwa im Auftrag des BAV. Der Bund hat den Lead bei den nationalen Transportunternehmen (SBB, Postauto) sowie bei den grossen regionalen Transportunternehmen mit einem Bundesanteil von mehr als 10 Millionen Franken. Die Kantone ihrerseits haben den Lead bei den kleineren regionalen Transportunternehmen sowie bei jenen, die keine Abgeltungen des Bundes beziehen.

Bei den Offerten übernimmt das BAV bei allen Unternehmen den Lead für die Prüfung der Abgeltungsberechtigung sowie für die Einhaltung der Richtlinien des BAV; darin wird u.a. festgehalten, welche Kosten in den Planrechnungen (Offerten) angerechnet werden dürfen und welche nicht. Die Kantone haben den Lead bei der Prüfung der Offerten sowie der Umsetzung von Massnahmen des Qualitätsmesssystems. Das BAV prüft die Jahresrechnungen der Unternehmen mit einem risikoorientierten Ansatz. Neu erfolgt zwischen BAV und Kantonen ein formalisierter Austausch für die Koordination der Arbeiten.

Bund und Kantone bestellen bei den Transportunternehmen rund 1600 öV-Linien. Die Abgeltungen betragen rund 2 Milliarden Franken pro Jahr und werden hälftig vom Bund und den Kantonen übernommen.
 

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