20.10.2022 - Die Schweiz soll den CO2-Ausstoss weiter senken. Das revidierte CO2-Gesetz sieht dazu auch eine Reihe von Massnahmen im öffentlichen Verkehr vor. Busse und Schiffe sollen nicht mehr durch Dieselmotoren, sondern mit Strom oder Wasserstoff angetrieben werden. Bei der Eisenbahn stehen Massnahmen im Fokus, die sie gegenüber Flugreisen konkurrenzfähiger machen. Kommende Woche startet die Kommission des Ständerats mit der parlamentarischen Beratung.
Im Juni 2021 wurde das neue CO2-Gesetz an der Urne abgelehnt. Im September 2022 hat der Bundesrat seine Botschaft zur Neuauflage des Gesetzes verabschiedet. Im Gegensatz zur letzten Version enthält die Neuauflage des CO2-Gesetzes keine neuen oder höheren Abgaben. Stattdessen setzt sie auf eine gezielte Förderung von klimafreundlichen Lösungen bei Gebäuden und im Verkehr. Auch der öffentliche Verkehr ist davon betroffen. Im Verantwortungsbereich des BAV liegt die Umsetzung von mehreren geplanten Massnahmen im Strassen-, Schiffs- und Schienenverkehr.
E-Antrieb und Wasserstoff statt Diesel
Heute stehen schweizweit rund 5000 Dieselbusse und gut 140 dieselbetriebene Schiffe für den öffentlichen Verkehr im Einsatz. Der Bundesrat möchte zusätzliche Anreize schaffen, damit diese möglichst bald auf klimafreundlichere Weise angetrieben werden – sei es durch einen Ersatz der Fahrzeuge oder durch eine Umrüstung der Antriebstechnik.
Erreicht werden soll dies zum einen mit einem Wegfall der Rückerstattung der Mineralölsteuer. Aktuell wird für die im konzessionierten öffentlichen Verkehr gefahrenen Kilometer die Mineralölsteuer, die beim Tanken erhoben wurde, zurückerstattet. Dies wird ab 2026 entfallen. Somit wird ein heute bestehender Fehlanreiz beseitigt: Der Betrieb von dieselbetriebenen Fahrzeugen und Schiffen im öV verliert finanziell an Attraktivität.
Zum anderen wird der Bund die Anschaffung klimafreundlicher Fahrzeuge oder Antriebe auch mit gezielten Unterstützungsbeiträgen fördern. Heute sind elektrisch betriebene Busse oft teurer als Dieselbusse. Es bestehen bereits Förderprogramme auf kantonaler oder kommunaler Ebene. Der Bund will die Unterstützung schweizweit verstärken und übernimmt im regionalen Personenverkehr 75 Prozent der zusätzlich nötigen Investitionskosten, sofern diese nicht schon durch andere Programme abgedeckt sind. Im übrigen konzessionierten Bus- und Schiffsverkehr beträgt die Unterstützung bis zu 30 Prozent – und zwar sowohl für neue Busse als auch für die Umrüstung von Schiffen. Sobald das neue CO2-Gesetz in Kraft ist, stellt der Bund für all diese Beiträge bis zu 47 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung, dies befristet bis 2030.
Nachtzug statt Flugzeug
Verbesserte internationale Zugverbindungen können eine gute Alternative zu Kurzstreckenflügen darstellen. Deshalb sollen die Bahnunternehmen für die Bereitstellung neuer Angebote im grenzüberschreitenden Personenverkehr Finanzhilfen erhalten. Nachtzüge stehen dabei im Fokus. Die Finanzhilfen werden aus den Erlösen der Versteigerung von Emissionsrechten für Luftfahrzeuge finanziert. Sie betragen bis zu 30 Mio. Franken pro Jahr und sind als Anschubfinanzierung ebenfalls befristet bis 2030.
Elektro und Wasserstoff auch bei LKW
Schon heute müssen Transportunternehmen für Lastwagen mit Elektroantrieb keine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bezahlen. Neu soll diese Befreiung von der LSVA auch in das Schwerverkehrsabgabengesetz aufgenommen werden. Es werden explizit Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb befreit, welche Elektrizität oder Wasserstoff als Energiequelle nutzen. Ziel bleibt die Unterstützung von Flottenerneuerungen mit klimafreundlicheren Fahrzeugen.
Die Neuauflage des CO2 Gesetzes geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Kommende Woche befasst sich die Umweltkommission des Ständerats erstmals mit der Vorlage. Geplant ist die Inkraftsetzung per 1.1.2025. Die Vorlage soll im Zusammenspiel mit dem technologischen Fortschritt und freiwilligen Massnahmen dafür sorgen, dass die Schweiz ihre CO2 Emissionen bis 2030 halbieren kann.