Häufig gestellte Fragen

Wo sind die Sicherheitsorgane anzutreffen?

Die Sicherheitsorgane verfügen nur in den Verkehrsmitteln (Zügen, Trams, Bussen etc.), in den Bahnhöfen und auf den Zustiegstellen über hoheitliche Befugnisse. Bis heute hat einzig die SBB eine eigene Transportpolizei geschaffen.

Wofür gibt es Sicherheitsorgane?

Die Sicherheitsorgane werden zum Schutz der Reisenden, der Angestellten, der transportierten Güter, der Infrastruktur und der Fahrzeuge sowie zur Gewährleistung eines ordnungsgemässen Betriebs eingesetzt.

Sie sorgen für die Beachtung der Transport- und Benützungsvorschriften. Weiter unterstützen sie die kantonale und lokale Polizei bei der Verfolgung von Verstössen gegen Strafbestimmungen des Bundes, soweit sich diese Verstösse auf die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs auswirken können.

Die SBB Transportpolizei unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten überdies die zuständigen Stellen auf deren Ersuchen bei der Verfolgung von weiteren Verstössen gegen Strafbestimmungen des Bundes.

Was tun die Sicherheitsorgane?

Sie patrouillieren in den Verkehrsmitteln, in den Bahnhöfen und auf den übrigen Zustiegstellen zum öffentlichen Verkehr und beseitigen Störungen, soweit erforderlich, durch Hinweise und Mahnungen, oder stellen die Ordnung wieder her. Sie erteilen Auskünfte und leisten erste Hilfe. Sie können Personen kontrollieren und deren Identitätsausweise und Fahrkarten verlangen. Entsprechend sind die Reisenden oder die Passanten in den Bahnhöfen und auf den Zustiegstellen zum öffentlichen Verkehr zur Mitwirkung verpflichtet.

Bei schweren Verstössen und wenn ihre Hinweise und Mahnungen nichts nützen, erstatten sie Strafanzeige und halten die kontrollierten Personen zurück, solange dies für die Aufnahme der Anzeige erforderlich ist.

Soweit jemand durch sein Verhalten die Sicherheit gefährdet oder die Ordnung erheblich beeinträchtigt, können die Sicherheitsorgane die betreffende Person vorübergehend aus dem Bahnhof wegweisen. Wer als Reisender die Mitreisenden gefährdet oder keinen Fahrschein hat und auch keinen lösen will, kann von den Sicherheitsorganen von der Weiterreise ausgeschlossen werden.

In schweren Fällen übergeben die Sicherheitsorgane die kontrollierten Personen der kantonalen oder kommunalen Polizei.

Was ist der Unterschied zwischen der Transportpolizei und den Sicherheitsdiensten?

Die Transportpolizist/-innen haben - wie die Polizisten der Kantons- oder Gemeindepolizei - eine Polizeiausbildung absolviert und verfügen über den eidg. Fähigkeitsausweis als Polizist/in. Die Transportpolizist/-innen sind bewaffnet und können eine kontrollierte Person nicht nur zurückhalten, sondern auch vorläufig festnehmen und Gegenstände sicherstellen.

Über welche Mittel verfügen die Sicherheitsorgane?

Die Sicherheitsorgane haben Verbindungsmittel zu ihren Einsatzleitzentralen sowie zum Zugspersonal und sie können die kantonalen oder lokalen Polizeistellen erreichen. Sie haben einen Reizstoffspray dabei, allenfalls Fesselungsmittel und einen Mehrzweckstock. Die Transportpolizisten in Uniform sind stets voll ausgerüstet und zusätzlich mit einer Dienstpistole bewaffnet.

Was sind die Sicherheitsorgane im öffentlichen Verkehr nicht?

Die Sicherheitsorgane führen keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch. Dafür sind - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die Kantone und ihre Polizei zuständig. Die Sicherheitsorgane nehmen keine Anzeigen entgegen. Die Sicherheitsorgane unterstützen die Kantone in der Erfüllung ihrer Aufgaben, indem sie zusätzlich in den Verkehrsmitteln und auf den Bahnhöfen unterwegs sind: zum Schutz der Reisenden, der Angestellten, der Infrastruktur und des Betriebes.

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