Der Bahninfrastrukturfonds (BIF) dient der Finanzierung von Betrieb und Unterhalt, Erneuerung und Modernisierung sowie dem weiteren Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. Zudem sind Entnahmen für die Forschung im Bereich der Infrastruktur möglich. Die Höhe dieser Mittel wird in einer eigenen Budgetposition im BIF jährlich durch die Bundesversammlung festgelegt.
Zwei mögliche Instrumente kommen für die Förderung der Forschung zum Einsatz: Forschungsaufträge sowie die Unterstützung (Subventionierung) der Forschungsprojekte von Dritten. Die für Forschung zur Verfügung stehenden Mittel aus dem BIF sollen prioritär für Forschungsaufträge eingesetzt werden, die durch das BAV initialisiert und vergeben werden. In zweiter Linie können auch Gesuche von Dritten berücksichtigt werden, die den Anforderungen und Forschungsschwerpunkten entsprechen, welche im aktuellen Forschungsprogramm Bahninfrastruktur des BAV beschrieben sind.
Gesetzliche Grundlagen
- Das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) ermöglicht es dem Bund die Durchführung eigener Forschungsprogramme (FIFG Art. 16, Abs. 2, Bst. c).
- Das Bahninfrastrukturfondsgesetz (BIFG) ermöglicht es dem BAV, Mittel aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) für die Forschung zu entnehmen (BIFG Art. 4, Abs. 1, Bst. c).
In der Verordnung über die Konzessionierung, Planung und Finanzierung der Bahninfrastruktur (KPFV) wird präzisiert, dass das BAV bei der Vergabe von Fördermitteln insbesondere deren Nutzen für den Werterhalt und den effizienten und sicheren Betrieb der Bahninfrastruktur berücksichtigt sowie die Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten beachtet (KPFV Art. 42).