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Veröffentlicht am 12. Juni 2025

Substanzerhalt und Betrieb

Nebst dem Ausbau des Eisenbahnnetzes finanziert der Bund auch Substanzerhalt und Betrieb der Bahninfrastruktur. Dafür schliesst er mit den Infrastrukturbetreiberinnen Leistungsvereinbarungen ab. Diese enthalten Zielvorgaben und Kennzahlen sowie die entsprechenden Bundesbeiträge.

Männer in oranger Sicherheitskleidung montieren nachts ein Gleis auf Betonschwellen.

Der Bund finanziert die geplanten ungedeckten Kosten für Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur. Dies beinhaltet neben dem Unterhalt insbesondere die bedarfsgerechte Modernisierung der bestehenden Anlagen und Bauwerke. Dafür schliesst der Bund mit den Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) vierjährige Leistungsvereinbarungen (LV) ab und vereinbart mit ihnen Ziele für die Infrastruktur. Pro Jahr investiert der Bund auf diese Weise rund 3,5 Milliarden Franken in das Bahnnetz.

In den Leistungsvereinbarungen werden auf Basis der Mittelfristpläne der Bahnen die Höhe der Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge sowie die jeweiligen Zielwerte für vier Jahre im Voraus festlegt. Die Festlegung der Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge für einen mehrjährigen Zeitraum fördert den haushälterischen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und setzt Anreize für die Verbesserung der Produktivität. Die Leistungsvereinbarung kann nur bei wesentlichen Abweichungen von den Planungsannahmen angepasst werden.

Das BAV steuert die Leistungsvereinbarungen mit einem Controlling. Die Erreichung der Ziele wird einerseits über wirkungsorientierte Kennzahlen quantitativ gemessen. Andererseits sind die Bahnen verpflichtet, über weitere Zielsetzungen (Netzzustand, Auslastung und Belastung des Netzes, ETCS, etc.) Bericht zu erstatten. Die Bahnen müssen mindestens halbjährlich einen Bericht über die Erreichung der Ziele und den Stand der vereinbarten Investitionsprojekte vorlegen. Das BAV kann Massnahmen zur Zielerreichung anordnen oder finanzielle Leistungen zurückfordern, falls die bestellten Leistungen nicht wie vereinbart erbracht, Zielvorgaben nicht erreicht oder festgelegte Fristen nicht eingehalten werden.

Weitere Informationen

Netzzustandsberichte

Die Netzzustandsberichte bilden den Zustand der Bahninfrastruktur in der Schweiz ab.

Leistungsvereinbarungen: Ziele und Kennzahlen

Der Bund steuert den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur über Zielvorgaben und daraus abgeleitete Kennzahlen. Weiter verlangt er Berichte zum Erreichen der Ziele.

Finanzhilfen bei Schäden durch Naturereignisse

Immer wieder sorgen Überschwemmungen, Murgänge oder Bergstürze für schwere Schäden an der Bahninfrastruktur. Ohne finanzielle Bundeshilfe wären Aufräum- und Reparaturarbeiten nicht zu bewältigen.

Systemaufgaben

Zur Lösung von Problemen oder Aufgaben, die mehrere Transportunternehmen betreffen, kann der Bund ein einzelnes Unternehmen mit der Systemführerschaft beauftragen.

Webinterface Daten Infrastruktur (WDI)

Für das Zusammenspiel zwischen Infrastrukturbetreiberinnen, Transportunternehmen und dem BAV ist der regelmässige Informationsaustausch unerlässlich.