Systemaufgaben
Zur Lösung von Problemen oder Aufgaben, die mehrere Transportunternehmen betreffen, kann der Bund ein einzelnes Unternehmen mit der Systemführerschaft beauftragen.
Ein Unternehmen kann übergeordnete Aufgaben des Eisenbahnverkehrs oder des gesamten öffentlichen Verkehrs im Rahmen einer sogenannten Systemaufgabe (gleichbedeutend mit Systemführerschaft) für mehrere Unternehmen wahrnehmen.
Die rechtliche Grundlage für die Systemaufgaben (Art. 37 EBG) wurde mit der Vorlage «Organisation der Bahninfrastruktur» (OBI) geschaffen.
Die Systemführerschaften werden vom Bund über Vereinbarungen mit den betroffenen Unternehmen beauftragt und finanziert. Für die Systemaufgaben im Infrastrukturbereich stehen für die Jahre 2025–2028 rund 500 Millionen Franken zur Verfügung.
Das BAV hat acht Systemaufgaben beauftragt und in entsprechenden Verträgen mit den Unternehmen geregelt. Sechs Systemaufgaben werden von der SBB geführt, eine von der RhB und eine von RAILplus:
