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Veröffentlicht am 27. Mai 2025

Der Bahninfrastrukturfonds BIF

Der Bund finanziert Betrieb, Substanzerhalt sowie Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über den Bahninfrastrukturfonds (BIF).

Graphische Darstellung der Einlagen und Entnahmen des Bahninfrastrukturfonds

Der NTI wird für Projekte mit sehr hohem Tunnelanteil angewandt.

Mittel zur Finanzierung des Bahninfrastrukturfonds

  • höchstens zwei Drittel des Reinertrags der Schwerverkehrsabgabe;
  • ein Mehrwertsteuer-Promille;
  • zwei Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen;
  • 2,3 Milliarden Franken aus dem allgemeinen Bundeshaushalt, die der Entwicklung des realen Bruttoinlandprodukts und der Teuerung (Landesindex der Konsumentenpreise) angepasst werden und
  • Kantonsbeiträge in der Höhe von rund 500 Millionen Franken (ab 2019 indexiert).
  • ein zusätzliches Mehrwertsteuer-Promille (bis längstens 2030);
  • neun Prozent des Reinertrages der zweckgebundenen Mineralölsteuer (bis zur vollständigen Rückzahlung der Bevorschussung), maximal jedoch 310 Millionen zum Preisstand 2014 (befristet).

Über den BIF finanziert der Bund sämtliche Kosten der Bahninfrastruktur, d. h. sowohl den Betrieb und Substanzerhalt der bestehenden Eisenbahninfrastruktur als auch den weiteren Ausbau.

Bahninfrastrukturfondsgesetz (BIFG)

Vorgabewerte für Teuerung und Kalkulationszinssatz

Für die Finanzierung von Massnahmen durch Kantone und weitere Dritte macht das Bundesamt für Verkehr (BAV) Vorgaben zu Teuerung und Zinsen.

Diese Vorgaben basieren auf Daten des Bundesamtes für Statistik und der Schweizerischen Nationalbank.  

Ab 1. Januar 2025 beträgt der Vorgabewert für die Teuerung 0.5 %.
Ab 1. Januar 2025 beträgt der Vorgabewert für den Kalkulationszinssatz 1.50 %.

Teuerungsindizes

Der Teuerungsindex misst die Preisänderung zwischen dem Zeitpunkt des bewilligten Kredits und dem Zeitpunkt der Preiskalkulation der Offerte.