Fahrten aus dem Anschlussgleis
Anschlussgleisbenutzer müssen bestimmte Bedingungen einhalten, wenn sie ohne Sicherheitsbescheinigung das öffentliche Netz befahren wollen.
Ein Anschlussgleisbenutzer darf ohne Sicherheitsbescheinigung über den Anschlusspunkt hinausfahren, sofern:
- er sich auf der Grundlage der von der Infrastrukturbetreiberin zur Verfügung gestellten Informationen vergewissert hat, dass das Fahrzeug mit der Strecke kompatibel ist; und
- die Infrastrukturbetreiberin bestätigt hat, dass der Fahrweg zwischen dem Anschlussgleis und dem benutzten Bahnhofgleis spurbewirkten Flankenschutz (Schutzweichen, Entgleisungsmittel oder dauernd wirksame Zugbeeinflussung) gegenüber den möglichen Zugfahrstrassen aufweist.
