Rheinschifffahrt
Über 10 Prozent des gesamten schweizerischen Aussenhandels werden über den Rhein abgewickelt. In den Schweizerischen Rheinhäfen werden jährlich etwa 8 Millionen Tonnen Güter und etwa 125'000 Container umgeschlagen. Diese Entwicklung wurde durch die revidierte Rheinschifffahrtsakte vom 17. Oktober 1868 (die sog. Mannheimer Akte) ermöglicht. Mit diesem Vertrag verfügt die Schweiz über einen völkerrechtlich garantierten Zugang zur Nordsee. Mit der Wahrung der freien Schifffahrt auf dem Rhein und der Förderung der Rheinschifffahrt wurde die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) beauftragt. Die ZKR besteht aus fünf Mitgliedstaaten: Der Schweiz, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Belgien. Das BAV vertritt zusammen mit dem Schweizerischen Seeschifffahrtsamt und den Schweizerischen Rheinhäfen die Schweiz in der ZKR.
Rechtsgrundlagen
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (ADN 2023) (PDF, 12 MB, 01.01.2023)Die Anlage zum ADN kann auch in den Räumlichkeiten des BAV eingesehen werden.