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Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt bei den Seilbahnunternehmen. Diese müssen dem BAV jährlich einen Bericht zur Instandhaltung ihrer Anlagen einreichen. Das BAV überwacht risikoorientiert, ob die Unternehmen ihre Eigenverantwortung wahrnehmen. Hierzu führt das BAV jährlich rund 35 Audits und 130 Betriebskontrollen bei eidgenössisch konzessionierten Seilbahnunternehmen durch.
Das BAV legt zudem die Anforderungen an die Ausbildung der Technischen Leiter von Seilbahnen und ihrer Stellvertreter in der Seilbahnverordnung fest. Das Personal der Seilbahnen ist wie dasjenige anderer öV-Unternehmen dem Arbeitszeitgesetz unterstellt.