Kann ich in der Schweiz ein Stand-Up-Paddle (SUP) mit (Elektro-)Motor betreiben?

Stand-Up-Paddles dürfen gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) Art. 121 Abs. 5 nicht motorisiert werden. Das Motorisierungsverbot ist für geschlossene Auftriebskörper gedacht, unabhängig von ihrer Länge. Ob für derartige Sportgeräte nun eine EU-Konformitätserklärung ausgestellt wurde, ist zweitrangig. Die Definition eines Wasserfahrzeuges (Schiff) als Sportboot sorgt nicht automatisch für einen Vorrang gegenüber anderen Bestimmungen.

Links:

Liste der kantonalen Schifffahrtsämter

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 2

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 16

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 121

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/512-f.html