Die Behörde, die den nationalen Ausweis abgegeben hat, kann auf Antrag des Inhabers eines schweizerischen Führerausweises, ein internationales Zertifikat für das Führen von Vergnügungsschiffen ausfertigen. In den meisten Fällen ist das kantonale Schifffahrtsamt des Wohnkantons die zuständige Behörde. Für die Schiffsführer die bei einem eidg. konzessionierten Schifffahrtsunternehmen tätig sind, ist das Bundesamt für Verkehr (BAV) die zuständige Behörde. Für weitere Informationen zum internationalen Zertifikat siehe Frage 205.
Gesetze:
Binnenschifffahrtsverordnung Art. 90