Ja, denn generell gelten schweizerische Führerausweise in der ganzen Schweiz. Nur Ausweise der Kategorie B (Fahrgastschiffe) sind auf bestimmte Gewässer beschränkt. Die kantonalen Schifffahrtsämter stellen Inhabern von in der Schweiz ausgestellten Rhein- oder Hochrheinpatenten auf Anfrage Führerausweise der Kategorie A (Schiffe mit Maschinenantriebe) oder A und C (Güterschiffe mit Maschinenantrieb) aus. Das Rhein- oder das Hochrheinpatent wird dabei nicht eingezogen. Die Führerausweiskategorie C kann nur beim Vorweisen eines „Grossen Patentes“ erteilt werden.
Gesetze:
Verordnung über die Erteilung von Patenten für den Hochrhein
Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein