Ich habe ein in der Schweiz ausgestelltes Rhein- oder Hochrheinpatent. Wird dieses auch sonst in der Schweiz anerkannt?

Ja, denn generell gelten schweizerische Führerausweise in der ganzen Schweiz. Nur Ausweise der Kategorie B (Fahrgastschiffe) sind auf bestimmte Gewässer beschränkt. Die kantonalen Schifffahrtsämter stellen Inhabern von in der Schweiz ausgestellten Rhein- oder Hochrheinpatenten auf Anfrage Führerausweise der Kategorie A (Schiffe mit Maschinenantriebe) und C (Güterschiffe mit Maschinenantrieb) aus. Das Rhein- oder Hochrheinpatent wird dabei nicht eingezogen. Die Führerausweiskategorie C kann nur beim Vorweisen eines „Grossen Patentes“ erteilt werden.

Rechtsgrundlagen:

Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV)

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/206-v.html