Das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) in Basel ist für die Regelungen zum Erwerb des Hochseeausweises, der zur Fahrt auf Küstengewässern und auf Hoher See berechtigt, zuständig. Die Bestimmungen sind in der Hochseeausweis-Verordnung festgelegt. Erteilt wird der Hochseeausweis (Swiss Certificate of Competence for Ocean Yachting) vom Cruising Club der Schweiz (CCS) in Bern oder von der SYA Swiss Yachting Association in Basel.
Ein Schweizer Hochseeausweis nach der Hochseeausweis-Verordnung berechtigt zur Eintragung des Küstenbereiches („C“) im ICC, internationalen Zertifikat, siehe Frage 205.
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