Die Verantwortlichkeiten bei der Finanzierung und finanziellen Kontrolle des regionalen Personenverkehrs

Der regionale Personenverkehr - dieser beinhaltet S-Bahn-Linien, Regionalzüge, regionale Buslinien etc. - wird vom Bund und den Kantonen bestellt. Die Besteller übernehmen rund 50 Prozent der Kosten dieser Linien. Pro Jahr sind dies zusammen rund zwei Milliarden Franken. Die Verantwortlichkeiten bei der Bestellung, Finanzierung und finanziellen Kontrolle teilen sich auf verschiedene Akteure auf.

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© HP Teutschmann

- Die Kantone und der Bund - vertreten durch das BAV - bestellen gemeinsam die Angebote für jeweils zwei Jahre bei den Transportunternehmen. Federführend sind die Kantone, insbesondere bei der Festlegung des Angebotes, bei der Offertprüfung und bei Abklärungen mit den Transportunternehmen. Das BAV unterstützt die Kantone bei der Plausibilisierung der Offerten und sorgt dafür, dass die Verfahren schweizweit nach einheitlichen Kriterien ablaufen. Können sich Kantone untereinander oder mit den Transportunternehmen über das Angebot oder die Höhe der Abgeltungen nicht einigen, entscheidet das BAV.

- Die Transportunternehmen weisen in Offerten pro Linie die geplanten Kosten sowie die erwarteten Erlöse aus dem Verkauf von Fahrausweisen aus. Sie sind verantwortlich dafür, dass diese Offerten den Tatsachen entsprechen und alle gesetzlichen Vorschriften einhalten.

- Das BAV und die Kantone stellen bei der Offertplausibilisierung einen Vergleich mit ähnlichen Angeboten anderer Transportunternehmen an. Zudem kontrollieren sie, ob Vorgaben aus der vorherigen Offertperiode umgesetzt worden sind. Je nach Resultat der Plausibilisierung haben die Transportunternehmen ihre Offerten zu überarbeiten.

- Sind die Offerten bereinigt, schliessen die Kantone und das BAV mit den Transportunternehmen eine Angebotsvereinbarung ab. Gestützt darauf leisten Kantone und BAV ihre Zahlungen an die Transportunternehmen.

- Nach Abschluss des Jahres reichen die Transportunternehmen dem BAV Bilanz, Erfolgsrechnung und Kostenrechnung ein, welche die effektiven Kosten und Erlöse pro Linie und damit das Spartenergebnis des regionalen Personenverkehrs ausweist. Für die korrekte Erstellung dieser Rechnung ist der Verwaltungsrat verantwortlich. Die Geschäftsleitung unterstützt den Verwaltungsrat hierbei.

- Der Verwaltungsrat der Transportunternehmen ist verantwortlich für die Umsetzung eines geeigneten und angemessenen internen Kontrollsystems, mit dem Ziel, die Gesetze einzuhalten. Er hat auch die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Einhaltung der Gesetze. Er trägt damit im Unternehmen die Gesamtverantwortung dafür, dass das Subventionsgesetz und die übrigen Spezialgesetze im öffentlichen Verkehr vollumfänglich eingehalten werden. Zu diesem Zweck kann der Verwaltungsrat eine interne Revision einsetzen, welche mit unabhängigen, internen Prüfungsmandaten den Verwaltungsrat in ihrer Kontroll-, Steuerungs- und Lenkungsfunktion unterstützt.

- Die externen Revisionsstellen der Transportunternehmen haben die Jahresrechnung zu prüfen. Sie müssen bei ihren Prüfungshandlungen die Gesetze und geltenden Prüfungsstandards einhalten. Unter anderem müssen sie die Auswirkungen von Gesetzen und die Risiken allfälliger betrügerischer Handlungen beurteilen und hierzu die notwendigen Prüfungshandlungen durchführen. Da bei Transportunternehmen rund die Hälfte der Kosten durch Subventionen gedeckt sind, haben die Prüfer ein besonderes Augenmerk auf die Auswirkungen der Spezialgesetze und des Subventionsgesetzes zu richten. Auch müssen die Prüfer über das notwendige Branchenwissen verfügen. Zudem muss die externe Revisionsstelle die Arbeit der internen Revision beurteilen und deren Berichte durchsehen. Allfälligen Aussagen bezüglich potentiellen Gesetzesverstössen müssen die Prüfer nachgehen.

- Das BAV führt eine Rechnungsgenehmigung durch. Es kontrolliert dabei risikoorientiert und mittels Stichproben die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften; beispielsweise, ob die verschiedenen Geschäftssparten sauber abgegrenzt sind oder Abschreibungen korrekt erfolgt sind. Bei der Rechnungsgenehmigung des BAV handelt es sich um eine subventionsrechtliche Prüfung, die explizit (Art. 37 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz) in Ergänzung zu derjenigen der Revisionsstelle der Transportunternehmen erfolgt.

- Zusätzlich führen die Revision des BAV, die Eidgenössische Finanzkontrolle und kantonale Finanzkontrollen risiko- und stichprobenorientiert vertiefte subventionsrechtliche Prüfungen bei den Transportunternehmen durch. Diese Kontrollinstanzen sind unabhängig und unterstehen den Finanzkontrollgesetzen. Risikoorientiert bedeutet, dass die Revision gestützt auf aktuelle Beurteilungen und Erkenntnisse bei einzelnen Unternehmen erfolgt. Stichprobenorientiert heisst, dass einzelne Prüfungspunkte untersucht werden.

Das BAV hat den Transportunternehmen die Regelungen bei den Verantwortlichkeiten Ende Februar brieflich in Erinnerung gerufen.

 

BAV-News Nr. 58 März 2018

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