Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will mit zusätzlichen Massnahmen sicherstellen, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes an den Bahnhöfen bis Ende 2023 umgesetzt werden. Für bauliche Anpassungen sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das BAV wird zudem eine Planungsanweisung an die Betreiber der Bahninfrastruktur erlassen.
Im öffentlichen Verkehr in der Schweiz gilt der Grundsatz, dass man für eine Reise nur ein Billett oder Abonnement braucht - auch wenn sie mit verschiedenen Unternehmen, beispielsweise SBB, RhB und Postauto, stattfindet. Dieser sogenannte Direkte Verkehr (DV) erleichtert das Reisen und ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für das öV-Vorzeigemodell Schweiz. Weil die Kundinnen und Kunden immer öfter und weiter fahren, muss der DV weiter gestärkt werden.
Ab 2020 dürfen in der Schweiz und in Deutschland keine lärmigen Güterwagen mehr verkehren. Nach dem Vorbild der 2013 von der Eidgenossenschaft beschlossenen Lösung hat das deutsche Parlament ein neues Gesetz gutgeheissen, das den Verkehr von Güterwagen, die den zulässigen Lärmgrenzwert überschreiten, verbieten wird. Dies ist eine gute Nachricht für die Anwohnerinnen und Anwohner der Eisenbahnlinien, stammt doch ein erheblicher Teil des durch die Schweiz führenden Güterverkehrs aus Deutschland.
BAV-News ist der elektronische Newsletter des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Er erscheint 10 bis 12 Mal im Jahr. Diese kostenlose Publikation informiert die Abonnenten über aktuelle Themen rund um die Aufgaben und Zuständigkeiten des BAV.