Ausbau der Eisenbahninfrastruktur: Erste Anpassung des Referenzkonzepts 2025

2025 ist eine wichtige Jahreszahl im Bahnausbau: Der mit der FABI-Vorlage beschlossene Ausbauschritt 2025 ist ebenso bis dann umzusetzen wie das Programm "Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur" (ZEB). Auch der Anschluss des Schweizer Bahnnetzes ans ausländische Hochleistungsnetz (HGV) sowie die NEAT werden zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. Das Referenzkonzept 2025 zeigt, welche Angebote für den Personen- und Güterverkehr nach Fertigstellung dieser Ausbauprogramme aus heutiger Sicht möglich werden, ohne dass bereits ein konkreter, verbindlicher Fahrplan festgelegt wird. Nach der erstmaligen Publikation vor anderthalb Jahren hat das BAV das Referenzkonzept zum ersten Mal überarbeitet.

Das Referenzkonzept 2025 stellt dar, wie sich die Ausbauprojekte auf den Fahrplan - aus heutiger Sicht - auswirken können.
Das Referenzkonzept 2025 stellt dar, wie sich die Ausbauprojekte auf den Fahrplan - aus heutiger Sicht - auswirken können.

Mit Netzgrafiken stellt das Referenzkonzept 2025 dar, wie sich ZEB, der Ausbauschritt 2025 von FABI sowie weitere bis dann abgeschlossene Ausbauten auf den Fahrplan auswirken können. Da die Mehrzahl der Projekte dieser Bahninfrastrukturprogramme erst in rund zehn Jahren Realität sein werden, gibt es nach wie vor einige Ungewissheiten und zum heutigen Zeitpunkt nicht eindeutig festlegbare Rahmenbedingungen. Daher ist das Referenzkonzept kein verbindlicher Fahrplan, sondern ein Werkzeug, das den aktuellen Stand der Planung darstellt.

Gestützt auf Anträge der Kantone und der Akteure des Güterverkehrs hat das BAV zusammen mit den SBB erste Anpassungen im Referenzkonzept vorgenommen (Stand Dezember 2015). Neben Fehlerbehebungen und redaktionellen Korrekturen konnten rund zwanzig inhaltliche Anträge erledigt werden. Es geht zum Beispiel um die Aufnahme einer neuen Haltestelle im Rheintal oder die Aufnahme des 1/2h-Taktes in der Broye. Rund siebzig Anträge wie zum Beispiel  die Einführung des dritten stündlichen Fernverkehr-Produktes Lausanne - Bern, der Fernverkehr-Halt Grenchen-Süd oder der Halt des EC Zürich - München in St. Margrethen sowie die Anforderungen das Güterverkehrs konnten noch nicht abschliessend bearbeitet werden. Sie werden bei der nächsten Überarbeitung des Referenzkonzepts weiter behandelt.

Das Referenzkonzept wird regelmässig überarbeitet und berücksichtigt alle Verkehrsarten (Fernverkehr, Regionalverkehr und Güterverkehr). Auf der Grundlage des Referenzkonzeptes werden die neuen Instrumente Netznutzungskonzept und Netznutzungspläne erarbeitet. Diese wurden mit der Revision des Gütertransportgesetzes geschaffen und sind für die Trassenvergabe verbindlich. Nach der Genehmigung dieser Instrumente bilden sie wiederum den Rahmen für die Weiterentwicklung des Referenzkonzeptes.

BAV-News_Nr. 38_Februar 2016

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