BAV setzt sich für sicheren Schienengüterverkehr ein

27.03.2024 – Die Schweiz ist ein wichtiges Transitland für den Schienengüterverkehr. Damit die Güterzüge in der Schweiz sicher unterwegs sind, müssen sie europaweit konsequent gemäss den geltenden rechtlichen Vorgaben kontrolliert und gewartet werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist diesbezüglich bei der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) vorstellig geworden.

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Nur wenn auch im Ausland die rechtlichen Vorgaben konsequent eingehalten werden, können Güterzüge sicher verkehren.
© BAV

In Europa werden die meisten Güterwagen nach den Vorgaben des Allgemeinen Vertrags für die Verwendung von Güterwagen (AVV) abgefertigt und gewartet. Dabei handelt es sich um einen Branchenstandard, mit welchem die Eisenbahnverkehrsunternehmen 2006 im Nachgang zur Bahnreform geregelt haben, welche Vorgaben für den Transport von Güterwagen externer Halter gelten.

Seit der Inkraftsetzung des AVV haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Heute gehen verschiedene AVV-Vorgaben deutlich weniger weit als die geltenden Vorgaben zur Wartung von Güterwagen im EU-Recht. Einige AVV-Vorgaben sorgen für Unklarheiten bei der Aufteilung der Sicherheitsverantwortung zwischen Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhaltern und Instandhaltungsstellen. Dies betrifft zum Beispiel die Kontrollen vor der Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge und vor der Abfahrt der Züge oder die Behandlung von Schäden, die während der Fahrt auftauchen. Das kann dazu führen, dass Mängel nicht oder zu spät behoben werden.

In einem Schreiben an die ERA fordert das BAV, dass die geltenden rechtlichen Vorgaben zur Wartung von Güterwagen in Europa konsequent umgesetzt werden. Nur so besteht Gewähr, dass der Schienengüterverkehr in Europa und durch die Schweiz sicher abgewickelt werden kann.
 

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