Vorbereitung auf allfälligen Strommangel

23.08.2022 - Sollte es im kommenden Winter zu wenig Strom geben, wären auch der öffentliche Verkehr und der Schienengüterverkehr betroffen. Die Auseinandersetzung mit einer Strommangellage ist für die Unternehmen schon lange ein Thema. Im Hinblick auf das erhöhte Risiko sollten sie sich erneut mit der Thematik auseinandersetzen. Dabei müssen sie analysieren, welche Auswirkungen dies auf ihr Unternehmen hätte und mit welchen Massnahmen die Risiken reduziert werden können. Die öV-Branche arbeitet im Austausch mit den Behörden an entsprechenden Grundlagen.

Strommangel_VBZ
Sollte es im kommenden Winter zu wenig Strom geben, wäre auch der öV betroffen.
© VBZ/ZVG

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist verantwortlich für die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle. Es führt das entsprechende Leitungsorgan und betreibt eine Geschäftsstelle, welche eng mit den weiteren Akteuren des Bundes und der Branche zusammenarbeitet und Risiken abschätzt. Das Szenario einer Strommangellage gehört bereits seit längerem zu den potenziellen Risiken für den Verkehr. Durch den Krieg in der Ukraine und weitere Entwicklungen hat es sich in den letzten Monaten akzentuiert. Sollte es wie verschiedentlich prognostiziert im kommenden Winter zu wenig Strom geben, müssten gemäss Verordnung über die Koordination des Verkehrswesens im Hinblick auf Ereignisfälle SBB und Postauto für den öffentlichen Verkehr sowie das Bundesamt für Strassen für den Strassenverkehr die Koordination und Führung auf operativer Ebene übernehmen. Eine solche Systemführung kam während der Corona Pandemie erstmals zum Einsatz und hat sich bewährt. Mit ihr wurde sichergestellt, dass der Verkehr abgestimmt auf politische Entscheide wie die Homeoffice-Pflicht heruntergefahren wurde und dies schweizweit einheitlich erfolgte.

Neben den Vorbereitungen des BAV und der Systemführerinnen SBB und Postauto sind gemäss Artikel 8 der Verordnung über vorrangige Transporte in Ausnahmesituationen alle Transportunternehmen und Infrastrukturbetreiber des öV und des Schienengüterverkehrs verpflichtet, sich im Sinne eines eigenen Business Continuity Managements auf eine Strommangellage vorzubereiten. In einer Arbeitsgruppe des Verbands öffentlicher Verkehr (VöV) sind zur Unterstützung branchenweit gültige Konzepte in Arbeit.

Eine solche Vorbereitung soll sicherstellen, dass der Betrieb auch in allfälligen Ausnahmesituationen bis zu einem gewissen Grad aufrechterhalten werden kann. Sie bedingt, dass sich die Transportunternehmen fortlaufend mit einer potentiellen Strommangellage befassen. Die wichtigsten Aufgaben:

  • Sobald die in der Branche erarbeiteten Konzepte und Empfehlungen vorliegen, sollten diese angepasst auf die spezifische Situation des Unternehmens konkretisiert werden.
  • Identifizierung von allfälligen weiteren, spezifischen Prozessen und Leistungen, welche für die Aufrechterhaltung von versorgungsrelevanten Leistungen erforderlich sind.
  • Ableiten von entsprechenden spezifischen Massnahmen.
  • Treffen von organisatorischen Vorbereitungen für eine allfällige Umsetzung der Massnahmen.

Der Verkehr ist Basis für eine funktionierende Wirtschaft und ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sich die Transportunternehmen in branchenweiter Abstimmung kontinuierlich mit der Thematik auseinandersetzen, die potenziellen Auswirkungen analysieren sowie mögliche Massnahmen im Hinblick auf allenfalls notwendige politische Beschlüsse vorbereiten.

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